Freiwillige Beiträge für das Jahr 2018 können bis zum 31. März des Folgejahres gezahlt werden. Nachdem der 31. März 2019 ein Sonntag ist, ist eine Zahlung von freiwilligen Beiträgen für das Jahr 2018 bis 1. April 2019 möglich.
Den Versicherungsschutz für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit können Sie dadurch aber nur in Ausnahmefällen aufrechterhalten. Dies ist nur dann möglich, wenn Sie bereits vor dem 1.1.1984 die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben und die Zeit seit dem 1.1.1984 bis zum Eintritt einer Erwerbsminderung ohne Unterbrechung mit Pflichtbeiträgen, freiwilligen Beiträgen oder anderen sogenannten Anwartschaftserhaltungszeiten belegt ist.
Hallo MarioP,
grundsätzlich besteht Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung, wenn die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist und Sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt einer Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben. Da im 5-Jahres-Zeitraum mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen gefordert sind, kann diese Voraussetzung mit freiwilligen Beiträgen nicht erfüllt werden. Kurze Lücken im Versicherungsverlauf sind unschädlich, sofern die 36 Monate Pflichtbeiträge im 5-Jahres-Zeitraum vorhanden sind.
Mit einer Zahlung von freiwilligen Beiträgen kann man sich den Versicherungsschutz für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nur im Ausnahmefall aufrechterhalten. Dazu müsste vor 1.1.1984 die allgemeine Wartezeit erfüllt sind und jeder Monat von 1.1.1984 an bis zum Eintritt der Erwerbsminderung mit Pflicht- oder freiwilligen Beiträgen oder anderen Anwartschaftserhaltungszeiten belegt sein.
Nachdem Sie vor 1.1.1984 noch keine Beiträge gezahlt haben, kommt für Sie diese Ausnahmeregelung nicht in Betracht.
Hallo Experte,
ich verstehe ihre Antwort nicht.
Es ist doch so, dass man den Anspruch auf EM Rente erst verliert, wenn man innerhalb von 5 Jahren keine 2 Jahre z.b. Pflichtbeiträge eingezahlt hat.
Hallo Experte,
ich verstehe ihre Antwort nicht.
Es ist doch so, dass man den Anspruch auf EM Rente erst verliert, wenn man innerhalb von 5 Jahren keine 2 Jahre z.b. Pflichtbeiträge eingezahlt hat.
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