Hallo Laica,
wenn Sie bereits seit zwei Jahren eine Altersrente beziehen, ist ein Wechsel in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht mehr möglich.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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Hallo Laica,
wenn Sie bereits seit zwei Jahren eine Altersrente beziehen, ist ein Wechsel in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht mehr möglich.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Laica, der Wechsel in eine andere Altersrente wäre grundsätzlich dann noch möglich, wenn der bisherige Altersrentenbescheid noch nicht bindend geworden ist und wenn der Rentenbeginn der Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht nach dem Rentenbeginn der bisherigen Altersrente liegt. Bindend wird ein Rentenbescheid nach Ablauf der Widerspruchsfrist von einem Monat. Voraussetzung für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist zudem, dass Schwerbehinderung im Zeitpunkt des Rentenbeginns vorliegen muss. In der Regel wird eine Schwerbehinderung aber nicht rückwirkend festgestellt. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen RentenversicherungHallo Laica, wenn Sie bereits seit zwei Jahren eine Altersrente beziehen, ist ein Wechsel in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht mehr möglich. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen RentenversicherungVielen Dank. Für welchen Zeitraum wäre das denn noch möglich?
Voraussetzung für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist zudem, dass Schwerbehinderung im Zeitpunkt des Rentenbeginns vorliegen muss. In der Regel wird eine Schwerbehinderung aber nicht rückwirkend festgestellt. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen RentenversicherungWenn aber durch die Tatsache der EU-Rente bereits die Schwerbehinderung gegeben ist, müsste dies doch auch bereits zum Zeitpunkt des Rentenbeginns der Fall sein! Oder sehe ich das falsch?
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