Hallo seb,
bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen des Gewerbe- und Steuerrechts nicht positionieren kann. Sie müssen den Rentenversicherungsträger über die selbständige Tätigkeit informieren. Unabhängig vom Umfang der Tätigkeit , aber auch der Höhe des Hinzuverdienstes, kann der Rentenversicherungsträger immer eine Überprüfung, ob auch weiterhin volle Erwerbsminderung vorliegt vornehmen.