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Experten-Antwort

Wie melde ich als Arbeitsmarktrentner eine selbst. Tätigkeit an?

von seb11.09.2015 | 10:22
1309 Ansichten
5 Antworten

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Guten Tag. Ich (45) beziehe eine volle EMR wegen verschlossenem Arbeitsmarkt. Also Arbeitsmarktrente. Ich finde auch keinen geeigneten Minijob, welche die Voraussetzungen erfüllt. Nun möchte ich ein Kleingewerbe anmelden, um ab und zu etwas auf Ebay zu verkaufen. Da dies regelmäßig sein wird, möchte ich ein Kleingewerbe anmelden. Ich werde natürlich die Zeitvorgabe (max. bis zu 3 Stunden am Tag. Max 15h pro Woche einhalten. Auch wird der Hinzuverdienst von durchschnittl. 450Euro pro Monat (Jahresgewinn/12) nicht überschritten. Frage: Wie melde ich nun ein solches Kleingewebe an? Reicht es, bei der Gemeine ein Gewerbe zu eröffnen? Oder muß ich dem Rententräger informieren? Die KK muß es ja wohl auch wissen. (Bin als gesetzl. Rentner versichert). Auf was muß ich achten? DAnke seb

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo seb,

bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen des Gewerbe- und Steuerrechts nicht positionieren kann. Sie müssen den Rentenversicherungsträger über die selbständige Tätigkeit informieren. Unabhängig vom Umfang der Tätigkeit , aber auch der Höhe des Hinzuverdienstes, kann der Rentenversicherungsträger immer eine Überprüfung, ob auch weiterhin volle Erwerbsminderung vorliegt vornehmen.

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4 Antworten

Henneram 11.09.2015 | 15:51
da wäre ich vorsichtig, das könnte ein Grund für die sein, dir die Arbeitsmarktrente zu entziehen. Mittel und Wege lassen sich immer finden. Also Vorsichtig.
Friederam 11.09.2015 | 19:35
Ist die Stundenzahl nicht falsch angegeben? Müsste doch heißen unter 3 Std./Tg. bzw. unter 15 Std./Wo. Das könnte sonst ins Auge gehen. Kenne mich aber eigentlich nicht mit Rentensachen aus, nur mit SGB III/Arbeitsagentur.
Herz1952am 12.09.2015 | 12:40
Hallo Seb, soweit könnte alles stimmen. Schauen Sie aber bitte noch einmal auf den Rentenbescheid wg. der Hinzuverdienstgrenze bei Arbeitsmarktrente. Gewerbe bei Gemeinde anmelden, Gebühr ca. 30 Euro, dann werden Sie auch mit Werbung "zugemüllt. Beim Finanzamt anmelden bzw. nachfragen wegen der Modalitäten. Gewerbesteuer fällt bei diesen Gewinnen nicht an. Beim Finanzamt Umsatzsteuer- Befreiung beantragen (wg. geringer Umsätze). Bei Krankenkasse anfragen, weil über einer Freigrenze (etwas über 130,-- €) die Beiträge (auch die unter der Freigrenze) voll von Ihnen zu tragen sind (KV/PV). Wie die RV das prüft - müsste gemeldet werden - weis man nicht. Eine Prüfung kann aber jederzeit erfolgen.
Grokoam 12.09.2015 | 13:51
So wie jeder andere Rentner auch.
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