Hallo Paula, in der Regel weist man das Einkommen mit einem Steuerbescheid nach, dessen Ergebnis dann durch 12 geteilt wir (Monatseinkommen). In Ausnahmefällen kann auch ein monatlicher Nachweis durch Einzelabrechnungen erfolgen. Bis zum Vorliegen des Steuerbescheides muss mit gewissenhaften Schätzungen gearbeitet werden. Nach Vorlage des Steuerbescheides wird die Schätzung jedoch überprüft. Sofern die Einkünfte vor erreichen der Regelaltersrente jedoch unter 450 € mtl. bleiben, haben Sie nichts zu befürchten. Sofern Sie diese Grenzen überschreiten, droht nicht nur eine Rentenkürzung, sondern möglicherweise auch eine Beitragspflicht in der Rentenversicherung aufgrund Ihrer selbst. Tätigkeit. Lassen Sie sich vorsichtshalber von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten. Achtung, die Aussage zum Hinzuverdienst gilt in dieser Form nicht für Witwen und Witwer !!!