Der Antwort von tussi schließen wir uns an.
Renten wegen voller Erwerbsminderung, die auch von der Arbeitsmarktlage abhängig sind (Leistungsvermögen unter 6 Stunden) werden immer befristet geleistet.
Renten wegen voller Erwerbsminderung, die nicht von der Arbeitsmarktlage abhängig sind (Leistungsvermögen unter 3 Stunden) werden auf Zeit geleistet, es sei denn die Behebung der Erwerbsminderung ist unwahrscheinlich. Nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren unterstellt das Gesetz, dass die Behebung der Erwerbsminderung unwahrscheinlich ist. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird die Rente unbefristet geleistet.