Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Wie oft kann die Rente auf Zeit verlängert werden?

von Myxin14.01.2007 | 01:55
10401 Ansichten
10 Antworten
Ich erhalte seit 2 Jahren eine Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit. Ich bin zu 100% erwerbsunfähig und gleichzeitig zu 80% Schwerbehindert mit Merkzeichen aG. Aufgrund meines Alters (34) habe ich wohl die Zeitrente erhalten. Eigentlich besteht kein Chance auf Heilung. Ich bin im Grunde bettlegerich und auf die Hilfe meiner Frau angewiesen. Nun meine Frage: Wie oft kann die Rente verlängert werden, bis sie zu einer Dauerrente umgewandelt wird? Mir geht es in erster Linie um die wiederkehrenden Gutachten. Leider ist jedes Gutachten für mich eine Quälerei, da ich an chronischen Schmerzen leide. Wird eigentlich mit 60 meine Rente neu berechnet oder bleibt nun meine EU-Rente mit der Altersrente gleich? Ich danke Euch für Eure Bemühungen.

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 16.01.2007 | 14:15

Eine Umwandlung der Rente wegen Erwerbsminderung in die Regelaltersrente erfolgt von Amts wegen, wenn Sie das 65. Lebensjahr vollendet haben. Sie haben auch die Möglichkeit eine andere Altersrente zu einem früheren Zeitpunkt zu beantragen, sofern die Voraussetzungen für diese Rente erfüllt sind. In diesem Fall erfolgt jedoch keine Umwandlung mehr in die Regelaltersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres.

Moderatoren-Antwortam 17.01.2007 | 14:38

Die Altersrente könnte etwas höher ausfallen als die Erwerbsminderungsrente, da hier noch Zeiten berücksichtigt werden könnten, die nach dem Leistungsfall der Erwerbsminderungsrente liegen.

8 Antworten

Knappeam 14.01.2007 | 06:50
Nach §102 Absatz 2 SGB VI ist die Befristung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufgrund medizinischer Prognose auf insgesamt 9 Jahre (3x3) beschränkt. Besteht die verminderte Erwerbsfähigkeit darüber hinaus, ist die Rente ohne Befristung weiter zu leisten. Bei Befristung wegen der jeweiligen Arbeitsmarktlage gilt die max.Befristung von 9 Jahren nicht. Nach §43 Abs.2 SGB VI besteht Anspruch auf die Rente w.voller Erwerbsminderung bis zur Vollendung des 65.Lbj. Anschließend wird nach §115 Abs.3 SGB VI von Amts wegen die Regelaltersrente gewährt.
Seppam 14.01.2007 | 09:30
Kann ich mit 60 Jahren in Rente gehen, nach 45 Beitragsjahren?
KSCam 14.01.2007 | 10:07
grundsätzlich mal : nein aber geben Sie doch bitte Ihr Geburtsdatum an und ob Sie schwerbehindert sind. Dann läßt sich genaueres sagen. Das neu zu erwartende Gesetz sagt zu den 45 Jahren nur, dass man dann, wenn man mit 65 in Rente geht keinen Abschlag hat. Wer vorher geht, muss mit Abschlägen rechnen.
Myxinam 14.01.2007 | 13:28
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wenn ich nun nach 9 Jahren eine EMR auf Dauer bekomme und nun 60 Jahre alt werde, wird da was verändert? Oder wird die EMR einfach nur umbenannt in Altersrente?
Antoniusam 14.01.2007 | 14:51
Die Höhe Ihrer errechneten Entgeldpunkte bleibt gleich. Und da der Rentenartfaktor der vollen EM-Rente der gleiche ist wie der RAF der Regelaltersrente, dürfte sich auch nichts an der Zahlungshöhe ändern.
Myxinam 15.01.2007 | 23:12
Sehr Hilfreich. Danke. Aufgrund meiner Schwerbehinderung wird wohl die EMR mit 60 dann umgewandelt, oder? Naja, unter der Vorausetzung das ich durchhalte und mich nicht aufgebe. Mit tägl. chronischen Schmerzen kampft man von Tag zu Tag... P.S. Tolles Forum und tolle Antworten !!!
bekissam 15.01.2007 | 21:58
Ihre Rente wird voraussichtlich durch die Folgerente wegen Alters nicht höher werden. Die Altersrente ist jedoch mindestens in Höhe der bisher bezogenen Rente zu zahlen (Besitzschutz). Von Amts wegen wird eine Regelaltersrente (derzeit mit 65 Jahren) festgestellt. Wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, können Sie auf Antrag auch früher eine Altersrente beziehen, was jedoch bezüglich der Rentenhöhe zu keinem anderen Ergebnis führt. Die einmal gewährte Altersrente kann nicht erneut in eine andere Altersrente geändert werden.
Myxinam 16.01.2007 | 16:27
Welchen Sinn würde den für mich eine vorzeitige Umwandlung machen? Wenn eh alles so bleibt... Ausnahme natürlich man erhält plötzlich eine Wunderheilung.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026