Eine Umwandlung der Rente wegen Erwerbsminderung in die Regelaltersrente erfolgt von Amts wegen, wenn Sie das 65. Lebensjahr vollendet haben. Sie haben auch die Möglichkeit eine andere Altersrente zu einem früheren Zeitpunkt zu beantragen, sofern die Voraussetzungen für diese Rente erfüllt sind. In diesem Fall erfolgt jedoch keine Umwandlung mehr in die Regelaltersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres.
Die Altersrente könnte etwas höher ausfallen als die Erwerbsminderungsrente, da hier noch Zeiten berücksichtigt werden könnten, die nach dem Leistungsfall der Erwerbsminderungsrente liegen.
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