Hallo Balk,
eine wiederholte Befristung bei Erwerbsminderungsrenten kann für längstens 9 Jahre erfolgen, sofern es sich um eine Rente handelt, die nur aus rein medizinischen Gründen gezahlt wird.
Ist der verschlossene Arbeitsmarkt für den Rentenanspruch maßgeblich. kann die Erwerbsminderungsrente immer wieder befristet weitergezahlt werden.
Bei einer rein medizinisch begründeten Erwerbsminderungsrente wird die Rente auf Dauer bis zum Beginn der Regelaltersrente weitergezahlt, wenn die maximale Befristung von 9 Jahren überschritten wird. Hierbei kommt es auf die Dauer des Rentenbezuges und nicht auf die Anzahl der Weiterzahlungsanträge an. Insofern ist nochmals ein Antrag auf Weiterzahlung der Rente zu stellen, wenn keine Verbessung im Gesundheitszustand eingetreten ist.