Guten Morgen Alexander,
eine gesetzliche Vorgabe für eine "angemessene Zeit" zwischen der Bewilligung und dem Beginn der Reha gibt es nicht. Sollten Sie von einem Reha-Träger zur Reha-Antragstellung aufgefordert worden sein, besteht allenfalls eine Frist in der Sie einen Antrag stellen müssen. Wenn Sie den Antrag gestellt haben, gehen alle davon aus, dass Sie Ihren Mitwirkungspflichten nachkommen und auch nachkommen wollen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein in nun noch 5 Tagen -"reisefertig und rehafähig"- zu sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit der konkreten Stelle auf, von der Sie die Bewilligung erhalten haben (Krankenkasse/Rentenversicherungsträger). Sofern Sie gute nachvollziehbare Gründe haben, wird man eine Lösung finden.
Mit freundlichen Grüßen