Hallo D. Hentze,
zu den Erfolgschancen Ihres Rentenantrages kann ich hier im Forum leider nichts sagen. Die Entscheidung bleibt dem Sozialmedizinischen Dienst Ihres Rentenversicherungsträgers vorbehalten, welcher zusammen mit dem Gutachten auch alle weiteren vorliegenden ärztlichen Unterlagen auswerten wird und dann einschätzen wird, in welchem Umfang Sie derzeit noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.
Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung würde voraussetzen, dass Sie nicht mehr mindestens 6 Stunden am Tag arbeiten können, wobei alle arbeitsmarktüblichen Beschäftigungen in die Beurteilung einbezogen werden.
Ich kann Sie auch nur darauf verweisen, nun die Entscheidung über den Rentenantrag abzuwarten. Im Falle einer Ablehnung haben Sie entweder die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen oder bei weiteren Verschlechterungen später einen neuen Antrag zu stellen.