Für Versicherte, die sowohl die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente als auch für eine vorgezogene Altersrente erfüllen, wird die Erwerbsminderungsrente durch die Neuregelung im Verhältnis zur Altersrente teils deutlich höher ausfallen. Es ist daher zu erwarten, dass zukünftig in der Altersgruppe ab 60 deutlich mehr Anträge auf Erwerbsminderungsrenten gestellt werden. Erwerbsminderungsrenten werden allerdings nur bei Vorliegen entsprechender gesundheitlicher Einschränkungen gewährt werden. Diese prüft die Rentenversicherung sehr genau. Die Praxis ist daher abzuwarten.