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Experten-Antwort

Wie viel Übergangsgeld erhalten oder garnicht

von Zweifler11.11.2024 | 12:48
219 Ansichten
3 Antworten
Hallo Stand 2024 Mein letzter Arbeitstag mit Vollzeitbeschäftigung war am 30. August 2021. Ausgesteuert kranken und Arbeitslosengeld bin ich seit Februar 2024. Bürgergeld ist abgelehnt wegen Gehalt des Ehepartners. Letzte Beschäftigung, Teilzeit 01. Oktober 2024 Rehabeginn November 2024 Am 08. August wurde die Reha bewilligt. Im Juni ca. Hatte ich die Reha beantragt. Seit Januar warte ich auf einen Platz in der Rehaeinrichtung den ich nun im November erhielt. Das ganze läuft also schon seit Anfang 2024 - da wäre ja meine letzte Vollzeitstelle erst 2,5 Jahre her Ich hatte demnach leider sehr viele Wartezeiten weswegen mein Anspruch auf Übergangsgeld von meinem Vollzeitjob auf der Kippe steht da dieser ja inzwischen langer als 3 Jahre her ist. Gilt nun zur Berechnung tatsächlich der Rehastarttag. Oder kann man irgendwie erreichen dass das Vollzeitgehalt zur Berechnung genommen wird da die 3 Jahre noch nicht verstrichen waren als ich die Reha bewilligt bekommen habe, und als ich sie beantragt habe. Weil ich so lange auf die ganzen Zusagen warten musste. Ich hoffe dass ich irgendwie meinen Vollzeitlohn zum Übergangsgeld anrechnen lassen kann da dieser ja erheblich höher ist als der aktuelle. Ich hoffe sehr ihr könnt mir helfen, und danke dass ihr bis hier her gelesen habt. Vlt könnt ihr mir eine schnelle Einschätzung geben auch ohne professionelle Infos . Danke.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.11.2024 | 15:03

Hallo, 

 

das Übergangsgeld hat Entgeltersatzfunktion und ist dazu bestimmt, die wirtschaftliche Sicherung des Versicherten zu gewährleisten. Es soll das allein wegen der Leistung ausgefallene Erwerbseinkommen, vergleichbare Einkommen oder Erwerbsersatzeinkommen ersetzen. Für die Anspruchsprüfung auf Übergangsgeld sind deshalb nur die unmittelbar vor Beginn der Leistung beziehungsweise Arbeitsunfähigkeit maßgebenden Verhältnisse zugrunde zu legen. Zu beurteilen ist nicht der zurückliegende Monat, sondern nur noch der letzte Tag vor Beginn der Leistung/Arbeitsunfähigkeit. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so ist der letzte davor liegende Werktag maßgebend. Dies gilt auch für Bezieher von Entgeltersatzleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld und so weiter).

Diese Verfahrensweise trägt zu einer Gleichbehandlung der Rehabilitanden bei: Personen, die bis zuletzt vor Beginn der Leistung/Arbeitsunfähigkeit ein Arbeitsentgelt oder eine Entgeltersatzleistung bezogen haben, erhalten auch weiterhin ein Übergangsgeld auf der Grundlage ihrer bisherigen beitragsrelevanten Einkünfte, womit das Übergangsgeld seiner Ersatzfunktion gerecht wird.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schadeam 11.11.2024 | 14:18
Übergangsgeld während der Reha hat Lohnersatzfunktion. Momentan haben Sie keinen Lohn, etc Warum sollten Sie nun während der Reha „Gehalt“ kriegen, das sich aus früherem Lohn errechnet? Zuletzt hatten Sie nur eine Teilzeitstelle und seit fast 6 Wochen gar keinen Lohn mehr. Vielleicht gibt’s ja gar nichts, weil Sie während der Reha auch keinen Lohn hätten?
Viam 11.11.2024 | 15:26
Ich habe aus ganz ähnlichen Gründen auch nur ganz wenig Übergangsgeld bekommen - was für mich okay und nachvollziehbar war und wegen EMR-Beginn im Nachhinein völlig egal wurde. Überraschenderweise (für mich) wurde dann nach der Reha aber auch die Zuzahlung erlassen, mit der Begründung „Erhalt von Übergangsgeld“. So lohnt sich der Antrag dann doch ein bisschen auch bei geringen Beträgen.
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