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Wie viele Röntgenbilder darf ein Gutachter machen?

von Conny27.09.2022 | 15:27
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24 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag, ich habe eben in einem Selbsthilfeforum gelesen, dass ein Gutachter allen Ernstes 21 Röntgenaufnahmen bei einer Patientin gemacht hat. Und das trotz bereits vorliegendem, aussagekräftigem und auffälligem Ganzkörper-Szintigramm. Das halte ich für höchst fragwürdig und hätte es mit Sicherheit auch verweigert, wäre ich selbst die Patientin gewesen. Deshalb meine Frage: Welche Möglichkeiten hat man als Patient, gegen so etwas vorzugehen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

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bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie sachbezogen und respektvoll im Umgang miteinander. Abwertende Bemerkungen, persönliche Angriffe und Beleidigungen – oder auch aggressive Reaktionen auf Provokationen – sind keine angemessene Form der Kommunikation und helfen nicht bei der Klärung einer Sachfrage. Daher werden solche Kommentare von uns konsequent entfernt.

Allen einen schönen Tag und beste Grüße

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23 Antworten

Larezam 27.09.2022 | 15:40
Soviele wie nötig sind den aktuellen Gesundheitszustand sicher beurteilen zu können. Es kann Sie aber niemand zwingen zum Gutachter zu gehen und dieser kann Sie auch nicht zu den Aufnahmen zwingen. Soweit Sie allerdings bestimmte Leistungen beantragt haben trifft Sie auch die Beweislast dafür, dass Ihnen diese Leistungen auch zustehen. Ist der Beweis -abgesehen von mangelnder Mitwirkung egal aus welchen Gründen- nicht möglich muss der Anspruch abgelehnt werden. Das gilt auch dann wenn Sie ab der fehlenden Beweisbarkeit „nicht Schuld“ sind. Lässt sich der Sachverhalt-durch Ihr Verhalten im Rahmen der Mitwirkungspflichten - nicht aufklären muss die Leistung versagt werden, bis die Aufklärung möglich ist. P.S. Glauben Die aber auch nicht alles was so erzählt wird…
Connyam 27.09.2022 | 16:20
Zitat von Larez anzeigenausblenden
Ich habe keinen Grund, an den Aussagen der Dame zu zweifeln. Klar, vieles hätte ich vorher auch nicht für möglich gehalten, aber offenbar wird da einiges Schindluder getrieben. Ich weiß auch, dass er so viele macht, wie zur Beurteilung notwendig. Aber 21? Trotz vorliegendem Szintigramm? Das kann einfach nicht sein, dass die alle notwendig waren. Außerdem lässt sich die Anzahl der Bilder ja objektiv überprüfen. Ich bin hier wirklich mal gespannt auf die Expertenantwort.
Connyam 27.09.2022 | 16:40
Und was soll der 'Experte', der kein Mediziner ist, dann dazu sagen?
Lassen wir uns überraschen, vielleicht erwähnt er, dass die Röntgenverordnung und das StrlSchG selbstverständlich auch für Gutachter gelten? Wer weiß, wer weiß ... Hier hat der Kollege den Bogen einfach so sehr überspannt, dass er sich auch nicht mehr auf eine Mitwirkungspflicht berufen kann.
Abschlägeam 27.09.2022 | 16:30
Zitat von Conny anzeigenausblenden
Und was soll der 'Experte', der kein Mediziner ist, dann dazu sagen? Außer dass er nicht beurteilen kann, welche medizinischen Feststellungen ein Gutachter im Einzelfall benötigt, damit dieser dann sein Gutachten zur Feststellung einer eventuell vorliegenden Erwerbsminderung erstellen kann? Sobald es für Sie selbst zutreffen könnte, sollten Sie also mit Ihren Ärzten dieses Thema klären, um dann gewappnet zu sein, dem Gutachter die Mitwirkungspflicht (siehe Beitrag Larez) zu verweigern. Alles Gute!
Abschlägeam 27.09.2022 | 16:49
Zitat von Conny anzeigenausblenden
Und was soll der 'Experte', der kein Mediziner ist, dann dazu sagen?
Lassen wir uns überraschen, vielleicht erwähnt er, dass die Röntgenverordnung und das StrlSchG selbstverständlich auch für Gutachter gelten? Wer weiß, wer weiß ... Hier hat der Kollege den Bogen einfach so sehr überspannt, dass er sich auch nicht mehr auf eine Mitwirkungspflicht berufen kann.
Hier darf dann Ihre Bekannte aus dem Selbsthilfeforum die entsprechenden rechtlichen Schritte gegen ihren Gutachter einleiten, sofern sie durch Verletzung der von Ihnen zitierten Verordnungen einen Schaden erlitten hat. Hat aber nichts mit der Rentenversicherung zu tun, ist Zivilprozesssache. Dazu gibt es aber auch Foren.
Connyam 27.09.2022 | 17:11
verbreite ich mit Sicherheit nicht. Im Gegenteil, ich bin ziemlich sicher, dass die DRV sehr daran interessiert ist, dass solche Kollegen nicht mehr in ihrem Namen tätig werden. Alles andere würde mich außerordentlich überraschen.
Abschlägeam 27.09.2022 | 17:18
Das hat überhaupt nichts mit der Rentenversicherung zu tun, wenn ein einzelner Gutachter das Strahlenschutzgesetz missachtet. Ihre Freundin kann allenfalls dies der zuständigen DRV zur Information mitteilen. Und wenn es Sie interessiert, nach welchen 'Vorgaben' ein Gutachten zu erstellen ist, gibt es dafür öffentlich zugängliche Dokumente, sogar nach Art der Erkrankungen unterteil (Psychosomatik ist anders als Herzinsuffizienz). Googeln Sie einfach mal :-) Eine rentenrechtlich Frage ist aber weiterhin nicht zu erkennen.
KSCam 27.09.2022 | 18:59
Sorry, Conny, aber welche Antwort erwarten Sie hier von einem MA der DRV? Was soll ein Rentenspezialist dazu sagen, der keinerlei medizinische Fachkenntnisse hat und nie im Leben beurteilen kann ob dieser Gutachter nun das Maß überzogen hat oder im Rahmen des notwendigen gehandelt hat. Zumindest wenn Sie dieses Forum verfolgen und Ihr Gehirn einschalten, müssen Sie vielleicht zugestehen, dass Sie diese Frage auch hätten sein lassen können. Wenn Ihre vertrauenswürdige Bekannte nach Rücksprachen mit deren Ärzten zur Überzeugung gelangt, dass das Vorgehen nicht richtig war, möge sie sich beschweren. Aber auch nicht in einem Forum, sondern beim Auftraggeber des Gutachters. PS: der Freund meines Cousins hat eine Haushälterin, die jemanden kennt, der...überlegen Sie sich ne Horrorstory....
Connyam 27.09.2022 | 19:16
Hätte ich auch zuerst gedacht, würde es auch immer noch gerne glauben, aber nein, leider nicht.
Connyam 27.09.2022 | 19:59
Wie gesagt: inzwischen mehrfach belegt, leider.
KSCam 27.09.2022 | 20:24
Sie glauben auch alles was man Ihnen erzählt, zumal es in einem Selbsthilfeforum geäußert wurde.
Wie gesagt: inzwischen mehrfach belegt, leider.
Und nun? Soll Ihnen jemand eine Tapferkeitsmedaille umhängen weil Sie diesen "Skandal" aufdecken (den irgendeine Dame in irgendeinem Selbsthilfeforum verbreitet). Seien Sie doch froh dass Ihnen so was nicht passiert ist und seien Sie wachsam wenn Sie mal zum Gutachter müssen. Könnte ja sein dass der Sie sogar 30 mal röngt....diese Gefahr lauert überall! Und gerade beweist dieses Forum wieder eindrucksvoll was in einem Forum für ein Mist zusammengeschrieben werden kann.
KSCam 27.09.2022 | 20:51
Ist es in Ihren Augen deshalb unterirdisch weil niemand hier bedauernd auf den Zug aufspringt? Ich finde den Ton gerade nicht sehr schlimm
Connyam 27.09.2022 | 22:13
unterirdisch sind Aufforderungen wie "Hirn einschalten" etc. Schade, wenn einem das nicht mehr weiter auffällt. Schönen Abend.
Gutachter geschädigtam 28.09.2022 | 07:45
Googeln Sie einfach mal :-)
Danke, das ist lieb von Ihnen, dass Sie mich an die Möglichkeit des Googelns erinnern, aber überflüssig. Mir reicht es dann auch mit den herablassenden Ausschweifungen hier im Forum. Und ja, selbstverständlich wird sie das der DRV und allen anderen relevanten Stellen melden.
Das ist hier normal in diesem Forum,wenn mann das so ließt sind die von der der Deutschen Rentenversicherung alles Heilige,und wissen nicht was die von ihnen bezahlten Gutachter machen! Mir ist das auch passiert,wurde zu diesem berümten Gutachter in Mannheim Dr.Konrad B .der schon 2012 hier in diesem Forum beglagt wurde und immer noch Gutachten erstellt für die DRV. Er sich genauso verhalten hat wie er 2012 schon beschrieben wurde.Die DRV weiss ganz genau wo sie die Kranken hinschicken damit ja nix positives raus kommt,wird aber immer wieder abgestritten von der Rentenversicherung. An die Ärzte Kammer melden !! Das werde ich auch tun. Damit diese umstrittenen Gutachter,die nichts aber auch gar nichts über den Leidensweg der kranken wissen und Aussagen können,in den paar Stunden die begutachtet wird. Die Rentenversicherung hat sehr viel dazu Mitschuld an dem was passiert im Gutachter wessen.
Schadeam 28.09.2022 | 06:28
Wieso? Die Aufforderung erst nachzudenken, bevor man etwas postet, ist doch nicht unterirdisch oder gar frech? Aber Sie dürfen das auch gerne anders sehen.
Kaffeeam 28.09.2022 | 15:14
Wie Mann sieht kann die DRV keine Wahrheiten und kritische Fragen vertragen und Akzeptieren
Radiumam 28.09.2022 | 19:37
Es gibt tatsächlich keine Zahl, die Röntgenaufnahmen pro Zeit festlegen. Die Notwendigkeit von Röntgenaufnahmen werden von Krankheitsbild und Krankheitsgrad bestimmt. Ob die Notwendigkeit bei vorliegender Szintigraphie bestand, kann man von der Ferne aus nicht beurteilen, sollen mehrere Körperregionen dargestellt werden, sind schon einige Aufnahmen nötig.
Schadeam 28.09.2022 | 20:05
Wenn man die Ausgangsfrage liest (irgendeine Frau hat im einem Selbsthilfeforum über zuviel Röntgenaufnahmen geklagt) frage ich mich schon wie der Spagat zur Erkenntnis, dass man der DRV keine kritischen Fragen stellen darf, gelingt? Aber ich muss das ja auch nicht verstehen. Einige finden bei allem einen Grund die Schuld der DRV zu geben. Wahrscheinlich hat die DRV auch die Ukraine überfallen und ist an Corona schuld.
Gerdam 28.09.2022 | 19:51
Hallo, wie man sieht springen auch schon wieder die Trittbrettfahrer auf den Zug auf. Gruß
Wie Mann sieht kann die DRV keine Wahrheiten und kritische Fragen vertragen und Akzeptieren
Nur zur Information. Ich gehöre nicht zur DRV. Gruß
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