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Experten-Antwort

Wie von der "Versicherungspflicht befreien" lassen? Bei Minijob

von Sim10.08.2021 | 13:28
142 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Ich bin etwas verunsichert. Lese hier, dass man - wenn man einen Minijob neben der EMR ausübt " bei einer späteren Neuberechnung evtl. eine niedrigere EMR bekommt, als wenn man keinen Minijob ausüben würde. Man kann das verhindern, indem man beim Minijob sich von der Versicherungspflicht befreien lässt. Wie funktioniert das? Wenn ich also einen Minijob annehme, ist dieser dann immer Versicherungspflichtig? Oder muß man den AG sagen, bitte von der "Versicherungspflicht befreit" anmelden? Hätte dies für den AG Vorteile? Nachteile? Vorteile für mich? (Ausser, dass ich bei einer späteren Neuberechnung keine niedrigere EMR erhalte)? Ganz interessantes Thema. Viele glauben, ein Minijob würde eher Vorteile bringen...

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sim,

wenn Sie nach dem 31.12.2012 einen Minijob aufgenommen haben, sind sie in diesem Minijob grundsätzlich versicherungspflichtig.*

Von der Versicherungspflicht können Sie sich durch schriftlichen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber befreien lassen.

Für den Arbeitgeber hat das keine Vorteile, da der Arbeitgeber seinen Beitragsanteil zur Rentenversicherung weiterhin zahlen muss. Nachteile entstehen dem Arbeitgeber aber auch nicht - außer, dass er den Befreiungsantrag an die Minijobzentrale weiterleiten und die Abrechnung ändern muss (einmaliger Arbeitsaufwand).

Vorteile für Sie: Sie können sich den Beitragsanteil zur Rentenversicherung sparen und haben damit "netto" etwas mehr Entgelt zur Verfügung. Zudem können die in den anderen Beiträgen bereits angesprochenen, möglichen negativen Auswirkung der niedrigen Minijob-Beiträge auf die Gesamtleistungsbewertung verhindert werden.

Wie xyz aber zu Recht angemerkt hat, gibt es auch mögliche Nachteile, die man gegebenenfalls abwägen muss. Das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wir empfehlen daher, sich individuell beraten zu lassen.

*Bei einem vor dem 01.01.2013 begonnenen Minijob sind Sie grundsätzlich versicherungsfrei.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Sim,

es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, eine Altersrente vorzeitig in Anspruch zu nehmen.

Die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen erhalten -ab 1964 geborene Versicherte- bei Vorliegen einer Schwerbehinderung mit einem GdB von mind. 50, wenn Sie 35 Versicherungsjahre zurückgelegt haben nach Vollendung Ihres 65. Lebensjahres grds. ohne Minderung. Mit Minderung kann diese Rente frühestens mit 62 Jahren in Anspruch genommen werden.

Versicherte, die nicht schwerbehindert sind, könnnen ihre Altersrente ebenfalls vorzeitig (nach Vollendung ihres 65. Lebensjahres) in Anspruch nehmen, wenn sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen. Für die Wartezeit von 45 Jahren würde Ihre Rentenbezugszeit nicht berücksichtigt werden. Monate, die zeitgleich mit einem versicherungspflichtigen Minijob belegt sind, hingegen schon.

Da in Ihrem Fall jedoch die Besonderheit vorliegt, dass Ihre spätere Altersrente voraussichtlich nahtlos an die Erwerbsminderungsrente anschließt, empfehlen wir Ihnen, sich hinsichtlich der Berechnung Ihrer Altersrente und auch hinsichtlich der Auswirkung des Minijobs individuell beraten zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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15 Antworten

xyzam 10.08.2021 | 13:35
Sie sollten aber auch an die Vorteile von Pflichtbeiträgen denken: - zählen für die Wartezeit von 45 Jahren mit - sind Grundrentenzeiten
Simam 10.08.2021 | 15:06
Vielen Dank für Ihre Nachrichten. Die Vorteile der Befreiung habe ich verstanden. Die Nachteile noch nicht ganz. Ich bin seit 11 Jahren ununterbrochen in EMR. Nie minijob. Davor ausgesteuert, davor 24 Jahre Vollzeit. Habe also incl. Rente, Krankengeld bisher 35 Jahre auf dem Buckel. Bin jetzt 51. Ausserdem 60%GDB. Meine Altersrente beginnt ja etwas früher als üblich wegen der schwerbehinderung. Nun frage ich mich, mache ich mir mit dem minijob (mit oder ohne Befreiung) etwas kaputt? Ist der minijob mit oder ohne Befreiung besser?
Siehe hieram 11.08.2021 | 12:03
ergänzend: Ihre Altersrente beginnt nicht 'automatisch' etwas früher, weil Sie schwerbehindert sind. Dies müssten Sie dann zu gegebenem Zeitpunkt beantragen. Interessant wäre für Sie dabei 'nur' die vorgezogene SB-Rente, bei der Sie auch Abschläge hätten. Denn - ebenfalls davon ausgehend, dass Sie die EM-Rente bis zu einer Altersrente weiter beziehen - können Sie weder die Abschlagsfreie spätere SB-Rente noch die Rente für besonders langjährige Versicherte abschlagsfrei beziehen. Die Abschläge der EM-Rente bleiben auch für die Folgerenten erhalten. Die Abschläge, die bei einer vorzeitigen SB-Rente anfallen würden, kommen dabei nicht noch zusätzlich obendrauf, jedenfalls nicht auf die bisherigen EP. Diese Rente wäre dann also genau so hoch wie bisher. Die bisherigen EP sind besitzgeschützt. Ihre Zurechnungszeit bei der EM-Rente müsste bis zum 60ten Lebensjahr berechnet worden sein (Rentenbeginn vor 2014), siehe Rentenbescheid. Wenn Sie jetzt einen (versicherungspflichtigen) Minijob aufnehmen würden, träfe dieser also mit der Zurechnungszeit zusammen. Und sofern Sie dies vorhaben sollten, sollten Sie sich vorher - wie auch vom Experten geraten, von Ihrer zuständigen DRV noch einmal direkt beraten lassen, ob und wie genau sich das dann bei Ihnen auswirken würde. Denn erst ab diesem Zeitpunkt würde die weitere Rentenberechnung kompliziert und lässt sich nicht so einfach mal eben im Forum erklären :-) Dies alles aufgrund der aktuellen Gesetzeslage. Halten Sie sich in den nächsten Jahren informiert, was sich ggfs. noch alles ändert, bis Sie das tatsächlich mögliche Altersrentenalter erreicht haben. Alles Gute!
Ergänzungam 11.08.2021 | 13:58
Der einfachste Weg wäre es, eine Proberentenberechnung einer späteren Altersrente unter Berücksichtigung eines Versicherungspflichtigen Minijobs anzufordern. Die meisten Berater würden dies sicher auch so veranlassen.
Sikam 11.08.2021 | 14:58
Wäre das wirklich möglich? Würde mir die DRV meine aktuelle volle EMR unter Berücksichtigung eines Minijobs Pflichtversichert hochrechnen, was dann meine Altersrente sein wird? Welche Daten benötigt die drv dafür? Ich könnte zwar früher in Altersrente gehen, da 60%gsb, doch muß ich ja nicht.danke
santanderam 11.08.2021 | 15:07
Bei einer aktuellen EM-Rente wird sich die nachfolgende Altersrente bei einem Minijob mit Pflichtversicherung NICHT erhöhen, da ihre EM-Rente bereits HOCHGERECHNET ist ❗️
Falscham 11.08.2021 | 15:48
Das ist nicht korrekt, da in diesem Fall über das Ende der Zurechnungszeit hinaus eine Beschäftigung ausgeübt wird.
Simam 11.08.2021 | 16:32
Was stimmt nun? Würde meine Altersrente nun steigen, sollte ich einen minijob mit Beiträge bis zur Altersrente ausüben? Also weiterhin volle EMR bis zur Altersrente, ohne vorher vorzeitig in Altersrente zu gehen? Ja, weil mein aktueller rentenbescheid nur bis zum 60zigsten hochgerechnet wurde. Aber viel älter als 60, übt man 8n der Regel keinen Minijob mehr aus.
Schadeam 11.08.2021 | 17:51
an Peter T. zunächst würde ich Ihnen raten einen neuen Beitrag zu eröffnen und nicht in alte Beiträge reinzuschreiben - das ist zu unübersichtlich. Dann sollten Sie angeben wie alt Sie sind und seit wann Sie die EM rente beziehen......ist nämlich ein Unterschied ob Sie das mit 50 oder mit 64 fragen.
Schadeam 11.08.2021 | 17:26
Jeder erfahrene Berater schüttelt den Kopf darüber wenn in dieser Situation einem 51 Jährigen geraten wird sich eine Probeberechnung der Altersrente zu besorgen. Gehts denn noch? Die AR ist doch frühestens mit 62 - also in 11 Jahren möglich, so eine Probeberechnung ist doch heute vollkommen nutzlos. Sie macht Arbeit und hilft heute keinem! Wir alle (die Experten und andere) sollten uns echt überlegen ob wir bei jedem Thema unsere "Spitzfindigkeiten und Rechthaberei" immer auf die Spitze treiben sollten. Die Minijobbeiträge dieser Tage beweisen, dass wir mit vielem die Fragesteller komplett verwirren. Ich dachte immer das Forum hat nen anderen Zweck. Denkt mal drüber nach, danke.
Peter T.am 11.08.2021 | 17:38
Mich würde natürlich auch interessieren, wenn ich einen Minijob mit Pflichtversicherung habe, ob ich mich befreien lasse? Nehmen wir mal an, ich bleibe wirklich bis 67 jahre im Minijob und meine EMR hat bis 62 Jahren die Zurechnungszeit. Da ist nun die Frage, ob ich mich befreien lasse, weil unter Umständen die ganzen Zeiten der zurechnungszeit herunter gerechnet werden, weil ich Pflichtversichert bin und die 5 Jahre (normalerwise 4,50 € pro Jahr) dann mit aufgefressen werden, weil die Gesamtleistung halt die ganzen Punkte davor "gefährden". Und ob dann die Versicherungsbefreiung besser ist, weil ich dann zwar die letzten 5 Jahre nicht die vollen 4,50€ raus hole aber halt das sonstige Mini-Job- Gehalt angerechnet wird? Unabhängig davon, ob ich mit den rund 16 €, die ich im Minijob mehr habe, noch mehr geld bis zur Rente habe... Und solche Sachen sollte man natürlich dann auch schnellstmöglich und nicht erst mit 62 Jahren klären lassen. Das ist jedenfalls meine Meinung und wenn ich die Resonanz sehe, würden da sicher viele eine Meinung von einem Experten (ob nun offiziell oder privat) dazu lesen wollen.
Kaiseram 11.08.2021 | 19:14
Jeder erfahrene Berater schüttelt den Kopf darüber wenn in dieser Situation einem 51 Jährigen geraten wird sich eine Probeberechnung der Altersrente zu besorgen. Gehts denn noch? Die AR ist doch frühestens mit 62 - also in 11 Jahren möglich, so eine Probeberechnung ist doch heute vollkommen nutzlos. Sie macht Arbeit und hilft heute keinem! Wir alle (die Experten und andere) sollten uns echt überlegen ob wir bei jedem Thema unsere "Spitzfindigkeiten und Rechthaberei" immer auf die Spitze treiben sollten. Die Minijobbeiträge dieser Tage beweisen, dass wir mit vielem die Fragesteller komplett verwirren. Ich dachte immer das Forum hat nen anderen Zweck. Denkt mal drüber nach, danke.
Mit diesem Beitrag reihen Sie sich in die Reihe der Rechthaber ein.
Weil Er zum Nachdenken anregt? Das ist für Dich natürlich Schwerstarbeit!
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