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Experten-Antwort

Wie von voller EMR in halbe EMR?

von Anna29.05.2019 | 12:01
99 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente und erwäge angesichts einer derzeit etwas besseren gesundheitlichen Situation ein paar Tage die Woche für je 5,5 Stunden zu arbeiten. Mein Wunsch wäre, dann eine halbe EMR zu erhalten. Ist das überhaupt möglich? Wie kann ich vermeiden, dass die DRV meine Rente dadurch einfach komplett aberkennt und ich bei einer erneuten Verschlechterung meiner weiterhin instabilen Gesundheit ohne dastehe?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

das kommt auf verschiedene Faktoren an, beziehen Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung rein aus medizinischen Gründen oder auch aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes?

Ist die Rente auf Dauer oder zeitlich befristet?

Es ist zu empfehlen, dass Sie sich bei Ihrem zuständigen Träger individuell beraten lassen, damit Ihnen aufgrund der Beschäftigungsaufnahme keine Nachteile entstehen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Annaam 29.05.2019 | 12:11
Ps. Alle finanziellen Grenzen der halben EMR würde ich mit dieser Arbeit natürlich einhalten.
Annaam 05.07.2019 | 15:29
„Beziehen Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung rein aus medizinischen Gründen oder auch aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes?“ -> aus rein medizinischen Gründen „Ist die Rente auf Dauer oder zeitlich befristet?“ -> auf Dauer „Es ist zu empfehlen, dass Sie sich bei Ihrem zuständigen Träger individuell beraten lassen, damit Ihnen aufgrund der Beschäftigungsaufnahme keine Nachteile entstehen.“ -> Wie finde ich bei der DRV den dafür zuständigen Ansprechpartner? Die Personen bei der allgemeinen DRV-Hotline können auf solch spezielle Fälle leider keine Antwort geben.
Annaam 08.07.2019 | 12:54
Irgendjemand?
Annaam 20.08.2019 | 11:56
Könnte ich bitte, nachdem ich Ihre Rückfragen beantwortet habe, eine Antwort bekommen? Vielen Dank.
DRVam 20.08.2019 | 13:12
Teilen Sie Ihrem zuständigen Rententräger Ihr Vorhaben schriftlich mit und warten Sie die Antwort ab. Nur der für sie sozialmedizinische Dienst und kein Forenexperte oder anderer Forenuser wird Ihre Frage beantworten können.
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