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Experten-Antwort

Wie weiter wenn EMR nicht verlängert wird

von Klaus5708.06.2019 | 21:49
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, Zu mir: 57 Jahre, SB unbefristet 50%, z.Zt. Volle EMR endet 12/19, 40 Jahre gearbeitet, Arbeitsvertrag ruhend gestellt, Krankengeldbezug vor Rente 23 Wochen. Meine Frage(n): 1. wie gehts weiter wenn EMR nicht verlängert wird ( evtl. durch DRV neue Reha zur Überprüfung? Letzte vor 2 Jahren) 2. kann ich mich weiter krank schreiben lassen und falle wieder in Krankengeldbezug und was ist da die Berechnungsgrundlage- altes Gehalt oder EMR 3.ich muss am nächsten Tag meinen AG aufsuchen und der hat mich zu alten Konditionen an der Backe 4. Arbeitslos melden und was wird da als Berechnungsgrundlage genommen – evtl. da dann weiter krank schreiben lassen was ist dann Evtl. passt die eine oder andere Frage nicht, aber trotzdem Danke!! P.S. ...keine Chance auf einen Beratungstermin online bei DRV-Servicecenter möglich die nächsten Monate Mit freundlichen Grüßen Klaus57

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klaus57,

es sind verschiedene Szenarien möglich:

1. Wenn bei Ihnen weder teilweise noch volle Erwerbsminderung vorliegt, sollten Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber zurückmelden zwecks Fortsetzung des (ruhenden) Arbeitsverhältnisses.

Sollten Sie zwar nicht mehr erwerbsgemindert im Sinne der Rentenversicherung, aber (weiterhin) arbeitsunfähig im Sinne der Krankenversicherung sein, wenden Sie sich bitte auch an Ihre Krankenkasse zwecks Krankengeldbezugs.

2. Wenn Sie nicht mehr voll, aber noch teilweise erwerbsgemindert sind (Leistungsvermögen zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich), erhalten Sie Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Zusätzlich muss von der Rentenversicherung geklärt werden, ob ihnen Ihr Arbeitgeber ggf. einen adäquaten Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung stellen kann.

Kann Ihr Arbeitgeber keinen Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung stellen, muss von der Rentenversicherung im nächsten Schritt geprüft werden, ob der Teilzeitarbeitsmarkt für Sie verschlossen ist. Ist der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen, erhalten Sie weiterhin eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung als sogenannte Arbeitsmarktrente. Ist der Teilzeitarbeitsmarkt nicht verschlossen, können sie sich bei der Agentur für Arbeit (teilzeit-)arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen.

Bei Arbeitsunfähigkeit wenden Sie sich bitte an die Krankenkasse (s. o.).

3. Im Rahmen des Weitergewährungsantrags wird immer auch geprüft, ob vorrangig Leistungen zur Teilhabe / Reha-Leistungen zu erbringen sind.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

xyzam 09.06.2019 | 05:27
Hat sich denn der Gesundheitszustand so verbessert das Ihre Ärzte Sie für gesund halten? Oder warum machen Sie sich Sorgen? Krankenkasse fragen Wenn Sie gesund sind, Ja! AfA fragen Das glaubt Ihnen keiner das es bis Dezember keine Beratungsstelle in Ihrer Nähe ohne freien Termin gibt. Vielleicht einfach mal ein paar km entfernt schauen.
Ulliam 09.06.2019 | 06:07
Machen sie sich keine Sorgen. Erstmal gibt es jetzt nicht sooooooo viele Fälle, wo die Erwerbsminderungsrente nicht verlängert wird. Kommt aber natürlich vor. Sie sind aber gut abgesichert. Krankengeld Restanspruch (55 Wochen) plus Alg1 nach Nathlosigkeitsregelung ( je nach Alter dann) plus dann noch mal wieder Krankengeld (78 Wochen Vorraussetzungen wäre, das man mindestens 6 Monate Nathlosigkeitsregelung beeendet hat und normales Alg1 ohne AU bezogen hat)
xyzam 09.06.2019 | 07:30
Zitat von Ulli anzeigenausblenden
Gott, was sind das hier für unwissende Ratschläge! Schon mal mit dem §145 SGB III (Nahtlosigkeitsregelung) befasst? Da geht es darum das Personen trotz vermeintlicher Erwerbsminderung trotzdem ALG1 erhalten, bis die DRV über die Erwerbsminderung entschieden hat, bzw. festgestellt hat. Was glaubst du wie die Agentur für Arbeit verfährt, wenn eine EM-Rente nicht mehr verlängert wird? 3x darfst du raten. Der gleiche Quatsch mit dem Krankengeld. Ist jemand ausgesteuert, kann er nicht nach 6-monatigem Alg1 wieder für 78 Wochen KG für die gleiche Krankheit beziehen. Stichwort "Blockfristen". Man, man, man..... sind das Tipps hier
Klaus57am 09.06.2019 | 14:45
Hallo Xyz, Blockfrist KK von 3 Jahren endet 05\20. EMR könnte wenn nicht verlängert enden 12/19. Das sind also 5 Monate noch in der „alten“ Blockfrist mit noch 10 Monate Krangengeldanspruch. Dann sind die 3 Jahre rum. Wenn ich weiter krank geschrieben werde beginnen doch wieder 3 Jahre mit 72 Wochen dann ab 05/20, oder? Wie bereits erwähnt ruht ja mein Arbeitsvertrag nur, ich bin doch nicht ausgesteuert. Habe noch nie irgendwelche Leistungen ALG mäßig erhalten. Mein zuständiger Psychotherapeut unterstützt eine Verlängerung, aber ich weiß nicht welchen Einfluss dies auf eine Entscheidung der DRV hat. Als ich die volle EMR begrenzt auf 2 Jahre zugesprochen bekam war ich zuvor zur Reha und bis zu deren Beginn noch arbeiten gegangen. Nach der Reha als unter 3 h allg. Arbeitsmarkt aufgrund psychischer Probleme entlassen worden. Dann ging’s schnell. Antrag - Bescheid 3 Mon. später. Kein Zusätzlicher Gutachter mehr hinzugezogen. Gutachten Reha war ausreichend. Also hier nochmal die Bitte, wie gehts weiter wenn nicht im Dezember verlängert wird- siehe Fragen oben. Danke nochmals Klaus57
xyzam 09.06.2019 | 16:15
Zitat von Klaus57 anzeigenausblenden
Aber doch nicht wenn eine AU bei auslaufen der EMR Ende des Jahres kommt. Alles Zukunftsmusik und reine Spekulation. Ein Psychotherapeut (wenn kein ärztlicher) dürfte soviel Gewicht haben wie ein Frisör Widerspruch und ggf. Klage vor dem SG. Was soll man sonst sagen, 6 Monaten vor dem Auslaufen, wenn man keinerlei Unterlagen kennt.
Tippam 09.06.2019 | 16:56
Der Krankengeldanspruch verlängert sich nur bei einer neuen Krankheit, sonst endet der Anspruch nach 72 Wochen. Sie sollten in diesem Forum nicht so viel nach Ansprüchen fragen, die andere Sozialträger zu leisten haben. Es handelt sich hier um ein Renten- und kein Lebensberatungsforum oder Forum für soziale Leistungen aller Art.
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