Leistungen anderer Träger (z.B. Agentur für Arbeit) hängen oftmals vom Datum der Antragstellung ab. Damit Ihnen Leistungen anderer Träger nicht entgehen, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig und vorsorglich - unabhängig von der Entscheidung über den Weitergewährungsantrag der Rente - dort entsprechende Leistungen zu beantragen. Ob Sie z.B. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder ggf. einen Anspruch auf Krankengeld haben, klären Sie bitte mit den jeweiligen Stellen. Hier können wir Sie nur zu Fragen, die die Rentenversicherung betreffen informieren.