Hallo Ines_L,
der Jahrgang 1956 kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 63 Jahren und 8 Monaten beanspruchen.
Neben den Kindererziehungszeiten werden pro Kind maximal 10 Jahre Berücksichtigungszeit anerkannt. Allerdings ergibt sich bei Überschneidung der Zeiten keine Verlängerung. Die BÜZ zählen mit zu den 45 Jahren.
Haben Sie überprüft, ob bei den 344 Monaten sämtliche Kinder, die Sie erzogen haben, berücksichtigt wurden?