Hallo monikap,
wie "Jonas" bereits geschrieben hat, erfolgt die Erhöhung der laufend gezahlten Renten durch die Rentenversicherungsträger von Amts wegen, d. h. automatisch. Sie müssen daher keinen Antrag stellen.
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Hallo monikap,
wie "Jonas" bereits geschrieben hat, erfolgt die Erhöhung der laufend gezahlten Renten durch die Rentenversicherungsträger von Amts wegen, d. h. automatisch. Sie müssen daher keinen Antrag stellen.
Mit dem Begriff "Mütterrente" ist eine bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten für Mütter oder Väter gemeint, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Bislang können für vor 1992 geborene Kinder nur 12 Kalendermonate Kindererziehungszeiten mit maximal einem Entgeltpunkt angerechnet werden. Es ist vorgesehen, ab dem 01.07.2014 für jedes vor 1992 geborene Kind einen zusätzlichen Entgeltpunkt zu berücksichtigen, wenn in der Rente für dieses Kind eine Kindererziehungszeit für den zwölften Kalendermonat nach Ablauf des Monats der Geburt angerechnet wurde. Die genaue gesetzliche Ausgestaltung ist noch offen. Daher bleibt zunächst der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten.
Sobald die neuen gesetzlichen Regelungen feststehen und umgesetzt werden können, wird Ihr Rentenversicherungsträger die Erhöhung Ihrer Rente prüfen. Sie brauchen nichts weiter zu veranlassen.
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