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wie wird der Hinzuverdienstdeckel berechnet

von sabine07.11.2019 | 11:44
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin mit 63 in Rente gegangen da ich 46 Jahre einbezahlt habe. Zur Zeit bin ich selbständig und möchte gerne wissen ob der Dazugewinn aus dem erwirtschaften Gewinn oder aus dem zu Versteuerten Einkommen berechnet wird.

3 Antworten

Siehe hieram 07.11.2019 | 11:52
Der erwirtschaftete "Gewinn", also das Ergebnis aus Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung, kürzt sich evtl. noch um darauf entfallende Vorsorgeleistungen. Maßgeblich für die Berücksichtigung des Hinzuverdienstes für die DRV ist der Betrag, der in Ihrem Einkommensteuerbescheid als Steuerpflichtig aus Einnahmen aus Selbstständiger Tätigkeit/Gewerbebetrieb festgesetzt wird.
-am 07.11.2019 | 12:18
Hallo Sabine, als Hinzuverdienst gilt bei selbständig Tätigen der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 13, 13a, 14 und 14a EStG), aus Gewerbebetrieb (§§ 15 bis 17 EStG) und aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) - letztlich also die Summe, die im Einkommensteuerbescheid unter den Positionen "Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft", "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" und "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" steht. Übersteigt dieser Betrag den Wert von 6.300 Euro, wird Ihre Rente nur gekürzt gezahlt. Zur Klarstellung: Der Begriff "Hinzuverdienstdeckel" meint im Rentenrecht etwas anderes: Dies ist der Betrag, bis zu dem zusammen mit der monatlichen Rente maximal verdient werden kann. Wird der Hinzuverdienstdeckel überschritten, wird der darüber liegende Betrag von der Rente zu 100 % abgezogen. Der Hinzuverdienstdeckel berechnet sich aus den höchsten Entgeltpunkten der letzten 15 Kalenderjahre vor Beginn der Rente.
W°lfgangam 07.11.2019 | 21:48
Hall Sabine, für eine etwaige Kürzung Ihrer Rente unter Berücksichtigung des erwarteten steuerrechtlichen Gewinns + weiterer Kappung im Rahmen des Hinzuverdienstdeckel *) können Sie den Hinzuverdienstrechner der DRV für eine erste Prognose einsetzen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… *) ohne den jetzt im Detail erklären zu müssen - macht der Online-Rechner ziemlich zuverlässig. Gruß w.
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