Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Wie wird die EM-Rente berechnet

von jogele18.04.2010 | 23:16
1467 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo meine Lebensgefährtin befindet sich seit ca 5. Jahren in der Eu.Erst wurden Ihr 3 Jahre gewährt, danach nach erneuten Antrag 2 Jahre.Diese 2 Jahre laufen am 31.06.2010 aus.Deshalb müßte Sie diesen Monat zu einer Begutachtung zu einem von der BfA ausgewähltem Arzt. Sie hat aufgrund der Fragen und des Verhaltens der Ärztin die Befürchtung sie müsste ab 31.06.2010 wieder arbeiten, was Sie sich allerdings nicht zu traut. Jetzt meine Frage: wie werden die Vergangenen 5 Jahre Renten-Rechtlich bewertet.(Pflichtbeiträge ?) Da meine Lebensgefährtin im öffentlichen Dienst ist hat Sie noch Ihren Arbeitsplatz.Sollte die BfA sie wieder arbeiten schicken würde Sie Widerspruch bzw. Klage einlegen. Was aber bezüglich der Arbeit wohl keine Aufschiebende Wirkung hätte. oder? Angenommen sie müßte wieder arbeiten und in 1-2 Jahren würde ein neuer Rentenantrag gestellt würde Sie ja die Voraussetzung der 36 Monaten innerhalb der letzten 5 Jahre nicht erfüllen. Ihre rentenrechtlichen Zeiten ergeben auch keine 35 Jahre. So das war´s mal fürs erste habe zwar noch mehrere Fragen aber das ist gerade das Wichtigste. Gruß Helmut

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

4
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo jogele,

die Zeit des Rentenbezuges wird in der nächsten Rente Ihrer Lebensgefährtin als Anrechnungszeit berücksichtigt. Anrechnungszeiten verlängern den 5-Jahreszeitraum. Wenn Ihre Lebensgefährtin nach Beendigung der Rentenzahlung wieder arbeiten würde und in 1-2 Jahren einen weiteren EM-Rentenantrag stellt, hätte sie die Anspruchsvoraussetzungen auf jedem Fall erfüllt.

Wenn Ihre Lebensgefährtin bis zur endgültigen Entscheidung über ihren Weitergewährungsantrag nicht arbeitet und das Gericht für sie negativ urteilt, fehlen ihr die Zeiten nach dem Rentenende in einer späteren Rente.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Dranhänger,

die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte sind einer anschließenden Rente mindestens in der bisherigen Höhe zugrunde zu legen, wenn die Rente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs der vorherigen Rente beginnt. Dies gilt auch bei befristet bezogenen Renten.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Die Entgeltpunkte für die Anrechnungszeiten wegen Rentenbezug werden bei jeder nachfolgenden Rente berücksichtigt, egal wann diese beginnt. Obwohl damit bei der nachfolgenden Rente mehr rentenrechtliche Zeiten bewertet werden, kann es z. B. aufgrund höherer Rentenabschläge zu geringeren persönlichen Entgeltpunkten kommen. Damit würde natürlich auch der Rentenzahlbetrag niedriger. Mit der Besitzschutzregelung wird diese Verringerung des Zahlbetrages jedoch ausgeschlossen. Voraussetzung hierfür ist - wie bereits erwähnt-, dass die Folgerente innerhalb von 2 Jahren beginnt.

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Na ja, so in etwa kann man sich das vorstellen. Wenn Ihre Lebensgefährtin bereits wieder 2 Jahre gearbeitet hat, muss man den Zeitraum allerdings nicht auf 10 Jahre verlängern, um wieder die 36 Monate zu erreichen.

8 Antworten

Neue Frageaufmacheram 19.04.2010 | 09:12
Na, wie wärs denn, wenn sie einfach eien neue Frage aufmachen, so wie jeder andere auch??
Dranhängeram 19.04.2010 | 09:04
Liebe Expertin, ich habe hier gelesen, dass es einen Bestandsschutz für die spätere Altersrente gibt, wenn man vorher eine EM-Rente bezieht. Gilt das auch, wenn man diese Rente nur zeitweilig bezogen hat? Gesetzt den Fall, man würde nur 3 Jahre EM-Rente bekommen, diese würde nicht weitergewährt und man würde dann "ohne Einkommen 3 Jahre bis zur Alters- bezw. Rente wegen Schwerbehinderung eine "unbelegte Zeit" haben. Gilt auch dann der Bestandsschutz oder wird die Rente dann geringer ausfallen?
Dranhängeram 19.04.2010 | 09:50
Meine Frage ist unmittelbar mit der Frage des Thread-Erstellers verbunden, bzw. mit der Antwort der Expertin. Eigentlich ersichtlich - oder ? ;-)
Echterdiekam 19.04.2010 | 09:54
"Gilt das auch, wenn man diese Rente nur zeitweilig bezogen hat? " Nein ! " Gilt auch dann der Bestandsschutz " Nein ! " oder wird die Rente dann geringer ausfallen?" Ja !
Neue Frageaufmacheram 19.04.2010 | 09:56
Also wenn man auf die Frage eines Users eine Antwort geben kann oder möchte, dann wird diese an die Frage angehängt. Wenn man das aber nicht kann, und selber eine Frage hat, so muss man einfach nur einen neuen thread öfnnen, so wie jeder es hier tut. Eigentlich nicht so wirklich schwer zu verstehen,oder??
Echterdiekam 19.04.2010 | 10:04
Schleich dich Du Oberlehrer !
Dranhängeram 19.04.2010 | 11:15
Herzlichsten Dank an Echterdiek und natürlich der Expertin. Wenn also länger als 24 Monate verstrichen sind, werden die zusätzlichen Entgeltpunkte durch die Zurechnungszeit nicht mehr angerechnet. Hoffe, auch jogele profitiert von den Antworten. :-)
jogeleam 19.04.2010 | 12:46
Hallo Expertin,vielen Dank für die Antwort. Das heißt sie war jetzt 5 Jahre in EM-Rente also werden statt 36 Monate in den letzten 5 Jahren jetzt 36 Monate in 10 Jahren gerechnet? Oder anderst sie arbeitet wieder von 06.2010-06.2012 bei einem erneuten Antrag würde dann bis zum 06.2002 zurück gerechnet? So verstehe ich das jetzt richtig? MfG
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026