Hallo jogele,
die Zeit des Rentenbezuges wird in der nächsten Rente Ihrer Lebensgefährtin als Anrechnungszeit berücksichtigt. Anrechnungszeiten verlängern den 5-Jahreszeitraum. Wenn Ihre Lebensgefährtin nach Beendigung der Rentenzahlung wieder arbeiten würde und in 1-2 Jahren einen weiteren EM-Rentenantrag stellt, hätte sie die Anspruchsvoraussetzungen auf jedem Fall erfüllt.
Wenn Ihre Lebensgefährtin bis zur endgültigen Entscheidung über ihren Weitergewährungsantrag nicht arbeitet und das Gericht für sie negativ urteilt, fehlen ihr die Zeiten nach dem Rentenende in einer späteren Rente.