Hallo Sara,
grundsätzlich erfolgt eine Überprüfung der Einkommensanrechnung nur einmal jährlich, und zwar zum 01.07. eines Kalenderjahres.
Die nächste Überprüfung ist somit zum 01.07.2024 durchzuführen. Bis dahin bleibt es bei dem bisherigen Ergebnis der Einkommensanrechnung. Sollten Sie am 01.07.2024 keiner Beschäftigung nachgehen, bleibt der Verdienst aus der kurzfristigen Beschäftigung bei der Einkommensanrechnung unberücksichtigt. Teilen Sie der Deutschen Rentenversicherung bitte dennoch mit, wenn Sie die kurzfristige Beschäftigung aufnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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