Guten Tag Felix,
um den Grundrentenzuschlag in voller Höhe erhalten zu können, müssen mindestens 35 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten vorhanden sein. Die Grundrente startet in einem Übergangsbereich bereits dann, wenn 33 Jahre Grundrentenzeiten vorhanden sind. Der Zuschlag zur Rente fällt dann allerdings geringer aus.
Grundrentenzeiten sind alle Zeiten, die für die 33 Jahre Mindestversicherungszeit mitzählen, um einen Anspruch auf Grundrente zu haben. Dazu gehören hauptsächlich Pflichtbeitragszeiten aus Berufstätigkeit, Selbständigkeit, für Kindererziehung oder Pflege. Außerdem Zeiten der Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation.
Der Durchschnitt aller Grundrentenbewertungszeiten darf 80 Prozent des Durchschnittseinkommens nicht überschreiten. Liegt Ihr persönlicher Wert darunter, wird für alle Zeiten, deren Bewertung zwischen 30 und 80 Prozent liegt, eine Erhöhung geprüft.
Der Zuschlag wird individuell berechnet. Kurz gesagt werden die Entgeltpunkte erhöht, auf deren Basis die Rente errechnet wird.
In einem ersten Schritt wird ermittelt, ob genügend Grundrentenzeiten für einen Anspruch auf Grundrente vorhanden sind. Also mindestens 33 Jahre oder besser noch mindestens 35 Jahre, damit der Zuschlag in voller Höhe ausgezahlt werden kann.
Im zweiten Schritt werden dann aus allen im Rentenkonto gespeicherten Grundrentenzeiten - das können auch mehr als 35 Jahre sein - die Zeiten herausgesucht, in denen mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes versichert wurden. Das können jetzt auch weniger als 33 Jahre sein. Nur aus diesen Zeiten wird ein Zuschlag errechnet. Dazu werden für diese Zeiten die ihnen zugeordneten Entgeltpunkte zusammengerechnet und hieraus ein Durchschnittswert gebildet. Dieser Durchschnittswert wird verdoppelt. Kommt man nach dieser Verdoppelung auf mehr als 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr, wird der Wert auf 0,8 begrenzt. Wird begrenzt, beträgt der Wert für den Zuschlag 0,8 Entgeltpunkte minus Durchschnittswert. Danach werden von dem so errechneten Zuschlag noch pauschal 12,5 Prozent abgezogen. So ergibt sich zum Schluss der Jahreswert, der als Zuschlag für höchstens 35 Jahre berechnet, also höchstens mit 35 multipliziert wird. Die Staffelung des Zuschlags bei Grundrentenzeiten von 33 bis 35 Jahren erfolgt über einen Begrenzungswert. Er beträgt bei 33 Jahren 0,4 Entgeltpunkte, also 40 Prozent des Durchschnittsverdienstes und erhöht sich gleichmäßig auf 0,8 Entgeltpunkte, also 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes bei 35 und mehr Jahren.
Den vollen Grundrentenzuschlag erhalten Sie bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro bei Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften. Wird der jeweilige Freibetrag überschritten, werden 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens angerechnet. Bei Einkommen über 1.600 Euro (Paare: 2.300 Euro) wird der über diesem Betrag liegende Teil in voller Höhe angerechnet.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf den Grundrentenzuschlag besteht, kann erst bei Rentenantragstellung geprüft werden
Mehr zum Thema finden Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Grundrente/grundrente_fallbeispiele_neu.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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