Hallo User Herr K.,
wir von der Deutschen Rentenversicherung dürfen im Rahmen des Steuerberatungsgesetzes keine konkreten Angaben und Berechnungen zur Besteuerung der Rente machen. Dies dürfen nur Ihr zuständigen Finanzamt, der Lohnsteuerhilfeverein und ein Steuerberater.
Falls Sie konkrete Beratungen in dieser Sache wünschen, wenden Sie sich bitte an die genannten Institutionen.
Das einzige was die Deutsche Rentenversicherung sagen darf, ist, dass bei einem Renteneintritt im Jahr 2048 die Rente zu 100% als Einkommen zu berücksichtigen ist.