Inwieweit sich eine Anrechnungszeit wegen des Besuches einer Hochschule bzw. Fachhochschule im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung auf die Rentenhöhe auswirkt, ist von der Versicherungsbiografie des jeweiligen Versicherten abhängig. Eine Auswirkung kann sich nur jedoch dann ergeben, sofern beitragsfreie bzw. beitragsgeminderte Zeiten im Versicherungsverlauf enthalten sind, welche bei der Rentenberechnung auch direkt eine Bewertung erfahren (z.B. Fachschulzeiten, Zeiten des Mutterschutzes, Lehrzeiten etc.). Wir empfehlen Ihnen, sich die Auswirkungen auf die Rentenhöhe in einer Auskunfts- und Beratungsstelle anhand Ihrer Rentenauskunft mit allen Berechnungsunterlagen erläutern zu lassen.