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Wie wirken sich die fiktiven Beitragszahlungen einer WfbM auf die Rentenzahlung aus

von Josef06.08.2007 | 23:58
4449 Ansichten
5 Antworten
Mich würde folgendes interesieren. Bekanntlich werden von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) fiktive Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Wie verhält es sich, wenn jemand schon 20 Jahre in einer WfbM gearbeitet hat, dadurch Anspruch auf EU-Rente hat und von der WfbM weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Dadurch müssten sich ja die persönlichen Entgeltpunkte jährlich erhöhen. Gehen diese weiterhin geleisteten Zahlungen verloren oder erhöhen diese zumindest die Altersrente? Oder müsste ev. die EU-Rente jährlich angepasst werden, weil ja jährlich Beitragszahlungen neu hin zu kommen?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 07.08.2007 | 14:07

Versicherte, die eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen, weil 20 Jahre Beitragszeiten zurückgelegt wurden (Rente wegen Erwerbsminderung z.B. aufgrund einer Behinderung ab Geburt) erhalten nach weiteren 20 Jahren Beitragszahlung ( hier: nach Rentenbeginn) ihre bisherige Rente wegen Erwerbsminderung neu berechnet.

Diese nach dem Rentenbeginn weiterhin entrichteten Pflichtbeiträge sind bei der neu festzustellenden Rente wegen Erwerbsminderung zu berücksichtigen oder bei der anschließend zu gewährenden Altersrente.

Die bisherige Rente wegen Erwerbsminderung wird somit nicht jährlich angepasst.

4 Antworten

Nixam 07.08.2007 | 06:55
Durch die fortlaufende Beitragszahlung erhöht sich die spätere Altersrentenzahlung. Die laufende Erwerbsminderungsrente wurde ja bereits einmal berechnet und wird nicht extra jedes Jahr neufestgestellt.
Josefam 07.08.2007 | 19:11
Danke für die Auskunft. Mein Sohn hat nun seit 5 Jahren die EU-Rente. wenn ich es richtig verstanden habe kann er in 15 Jahren mit einer Erhöhung aus heutiger Sicht von ca 375 Euro rechnen. Jahreseinkommen 23520 Euro. Die Auskunft ist für uns ein weiterer Grund das mein Sohn in der WfbM bleibt. Auch kann ich jetzt andere Eltern darüber informieren. Vielen Dank Josef
KSCam 07.08.2007 | 22:06
erkundigen Sie sich bitte vor Ort bei einer Beratungsstelle der DRV. Mit den vorhandenen Informationen kann ich Ihre Hoffnung nicht ohne weiteres nachvollziehen. Allerdings bezweifle ich, dass Ihnen irgendein fachkundiger Mitarbeiter irgendetwas verbindliches zu einer möglichen Rentenhöhe in 15 Jahren sagen wird. Wer weiß wie sich die Gestze in den kommenden 15 Jahren verändern? Ich möchte auch davor warnen, die Eltern anderer Behinderter "verrückt zu machen" - da kann jeder Fall anders gelagert sein. Was für Ihren Sohn gilt, braucht noch lange nicht für einen anderen gelten. Und ob eine höhere Rente in der Zukunft überhaupt was nützt, ist auch in jedem Einzelfall anders. Möglicherweise wird die Rente ja mit anderen Leistungen wie Grundsicherung o.ä. verrechnet, wenn z.B. die Eltern des Behinderten nicht mehr leben und das "Kind" z.B. in einem Heim untergebracht wird. Fragen über Fragen, die nicht pauschal beantwortet werden können. Und ob allein das Geld ein Anreiz für den Verbleib in der WfbM sein sollte? Das könnte auch aus anderem Grung (z.B. geregelter Tagesablauf, andere Umgebung, etc. sinnvoll sein. Auch das ist jedoch eine individuelle Entscheidung.
Josefam 07.08.2007 | 23:43
Hallo KSC, erstmal danke das Sie auf meinen Beitrag geantwortet haben. All die Gründe die Sie aufgeführt haben sind auch unsere Gründe warum wir froh sind das unser Sohn in der WfbM arbeiten kann. Deshalb habe ich auch geschrieben das es eben EIN Grund ist (von all den Gründen die Sie auch beschrieben haben). Nur meine über 40 jährige Erfahrung im Behindertenrecht lehrte mich eben, das man von keinem Beamten in dieser Richtung Auskunft dieser Art bekommt. Sei es z.B. Kindergeld für über 27 jährige behinderte Kinder. Keiner sagt einem das eben vom Einkommen des Kindes (z.B. EU-Rente, Vergütung aus der WfbM) die steuerlichen Freibeträge für Merkzeichen H, Kilometerpauschale für privat Fahrten bei Merkzeichen aG, Pflegepauschale und andere Freibeträge nach dem Steuerrecht abgezogen werden und wenn dann das "Netto" Einkommen nicht über Grundfreibetrag von 7680 Euro liegt bekommt man eben noch für das über 27 (25) Jahre alte Behinderte Kind weiterhin Kindergeld. Ich könnte noch einige ähnliche Fälle aufzählen aber das gehört eigentlich nicht in dieses Forum. Fazit: Man muß erst einmal davon gehört haben um dann eben bei den entsprechenden Stellen sein gesetzlich zustehendes Recht geltend machen zu können. das hat nichts mit Eltern verück machen zu tun. Es fällt mir da noch ein krasses Beispiel aus meinem Leben als Vater von 3 behinderten Söhnen ein (wie es dazu kam das eben 3 Söhne behindert sind will ich mir hier sparen, für die Schlauberger warum wir 3 behinderte Kinder haben). Es war etwa 1970 als wir zum erstenmal hörten das es eben ein Pflegegeld gibt das man zu dieser Zeit beim Landratsamt beantragen musste. So ging ich eben auf zuständige Amt. Nur der Beamte erklärte mir, das gibts nur für Kriegsversehrte, ich bedankte mich für die Auskunft und zog wieder ab. Nach etlichen Jahren zogen wir dann nach München. Hier machten uns eben dann Eltern von Behinderten darauf aufmerksam das wir sehr wohl Anspruch auf ein Pflegegeld hätten. Nur hatten wir eben 3 Jahre das Pflegegeld verschenkt. Deshalb sehe ich es eben als meine Pflicht an Eltern über ev. Rechte aufzuklären und anzustossen ihre Rechte einzufordern. Gruß Josef
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