Hallo Stefan58,
wie Schade schon schreibt, ist eine Beurteilung hier im Forum sehr schwierig. Der Besitzschutz auf die ggf. bisherige EM-Rente besteht leider tatsächlich für längstens 24 Monate nach deren Wegfall.
Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung bieten seit Corona auch telefonische Beratungstermine an, was Ihnen gerade im ländlichen Bereich bei eingeschränkter Mobilität sicher sehr entgegen kommt. Eine individuelle Beratung ist daher auch in Ihrem Fall möglich.
Liegt bei Ihnen teilweise Erwerbsminderung auf Dauer vor oder ist diese ebenfalls befristet?
Liegt die teilweise EM auf Dauer vor, können Sie ziemlich sicher davon ausgehen, dass die volle EM-Rente wegen des weiterhin als verschlossenen Arbeitsmarktes weiter gewährt wird, womit sich Ihre Frage erübrigt hätte. Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht allerdings, wenn Sie in Bayern wohnen. Hier muss durch den RV-Träger zunächst die Agentur für Arbeit eingeschaltet und geprüft werden, ob der Teilzeitarbeitsmarkt tatsächlich weiterhin verschlossen ist.