Hallo Stefan58,
wie Schade schon schreibt, ist eine Beurteilung hier im Forum sehr schwierig. Der Besitzschutz auf die ggf. bisherige EM-Rente besteht leider tatsächlich für längstens 24 Monate nach deren Wegfall.
Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung bieten seit Corona auch telefonische Beratungstermine an, was Ihnen gerade im ländlichen Bereich bei eingeschränkter Mobilität sicher sehr entgegen kommt. Eine individuelle Beratung ist daher auch in Ihrem Fall möglich.
Liegt bei Ihnen teilweise Erwerbsminderung auf Dauer vor oder ist diese ebenfalls befristet?
Liegt die teilweise EM auf Dauer vor, können Sie ziemlich sicher davon ausgehen, dass die volle EM-Rente wegen des weiterhin als verschlossenen Arbeitsmarktes weiter gewährt wird, womit sich Ihre Frage erübrigt hätte. Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht allerdings, wenn Sie in Bayern wohnen. Hier muss durch den RV-Träger zunächst die Agentur für Arbeit eingeschaltet und geprüft werden, ob der Teilzeitarbeitsmarkt tatsächlich weiterhin verschlossen ist.
Hallo mimi,
hier ein Auszug aus den gemeinsamen rechtlichen Arbeitsanweisungen der RV-Träger, die auch für die DRV Bund gilt:
"Einschaltung der Agenturen für Arbeit
Von einer Prüfung des Teilzeitarbeitsmarktes unter Beteiligung der Agenturen für Arbeit wird bis auf Weiteres abgesehen. Die Vermittlungschancen von teilweise Erwerbsgeminderten werden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gegenwärtig als gering eingeschätzt. Gegenwärtig erprobt die Deutsche Rentenversicherung Bund in einem Pilotverfahren mit den Agenturen für Arbeit in Bayern, wie die Einbeziehung der Agenturen für Arbeit erfolgreicher gestaltet werden kann"
Das Pilotverfahren begann bereits 2017
Die Jahre des Rentenbezuges zählen mit zur Wartezeit, bspw. für langjährig Versicherte. Wenn die Rente nicht verlängert wird, besteht Besitzschutz für 24 Monate für die anschließende Altersrente. Wenn Sie Schwerbehindert und 35 Versicherungsjahre haben, können Sie eher in eine vorgezogene Altersrente wechseln,59 Jahre wäre aber noch zu jung. Idealerweise wäre wenigstens noch eine Verlängerung wünschenswert um in diese Konstellation zu kommen. Ansonsten wäre die Zurechnungszeit nach den 24 Monaten weg und es müsste durch Arbeit versucht werden, wieder Punkte zu erwirtschaften,damit die Rente wieder höher ausfallen kann.
Also, sollte ich nach einigem Jahren in Rente gehen oder wieder erwerbsgemindert sein werde, ist meine Rente nicht niedriger?Hallo in die runde, ich beziehe seit 5 Jahren Arbeitsmarktrente, die nächste Verlängerung steht 2024 an. Falls nicht verlängert wird bin ich dann 59 Jahre alt, habe folglich noch ein paar Jahre bis zur regulären Rente. Nun meine Frage: wie wirken sich die 6 Jahre EMR auf die Rente aus? Jetzt wurde ja hochgerechnet, das würde dann wegfallen. Kann ich das mit 7 weiteren Arbeitsjahren ausgleichen so dass ich wieder die gleiche Rentenhöhe erreiche? Rentenberatung ist bei uns auf dem Land schwierig zumal ich zur Zeit nicht mobil bin. Deshalb danke vorab für eure Kommentare, es grüsst Stefan.Die Jahre des Rentenbezuges zählen mit zur Wartezeit, bspw. für langjährig Versicherte. Wenn die Rente nicht verlängert wird, besteht Besitzschutz für 24 Monate für die anschließende Altersrente. Wenn Sie Schwerbehindert und 35 Versicherungsjahre haben, können Sie eher in eine vorgezogene Altersrente wechseln,59 Jahre wäre aber noch zu jung. Idealerweise wäre wenigstens noch eine Verlängerung wünschenswert um in diese Konstellation zu kommen. Ansonsten wäre die Zurechnungszeit nach den 24 Monaten weg und es müsste durch Arbeit versucht werden, wieder Punkte zu erwirtschaften,damit die Rente wieder höher ausfallen kann.
Hallo in die runde,
ich beziehe seit 5 Jahren Arbeitsmarktrente, die nächste Verlängerung steht 2024 an.
Falls nicht verlängert wird bin ich dann 59 Jahre alt, habe folglich noch ein paar Jahre bis zur regulären Rente.
Nun meine Frage: wie wirken sich die 6 Jahre EMR auf die Rente aus? Jetzt wurde ja hochgerechnet, das würde dann wegfallen. Kann ich das mit 7 weiteren Arbeitsjahren ausgleichen so dass ich wieder die gleiche Rentenhöhe erreiche?
Rentenberatung ist bei uns auf dem Land schwierig zumal ich zur Zeit nicht mobil bin. Deshalb danke vorab für eure Kommentare, es grüsst Stefan.[/quote] Die Jahre des Rentenbezuges zählen mit zur Wartezeit, bspw. für langjährig Versicherte. Wenn die Rente nicht verlängert wird, besteht Besitzschutz für 24 Monate für die anschließende Altersrente. Wenn Sie Schwerbehindert und 35 Versicherungsjahre haben, können Sie eher in eine vorgezogene Altersrente wechseln,59 Jahre wäre aber noch zu jung. Idealerweise wäre wenigstens noch eine Verlängerung wünschenswert um in diese Konstellation zu kommen. Ansonsten wäre die Zurechnungszeit nach den 24 Monaten weg und es müsste durch Arbeit versucht werden, wieder Punkte zu erwirtschaften,damit die Rente wieder höher ausfallen kann. [/quote]
Also, sollte ich nach einigem Jahren in Rente gehen oder wieder erwerbsgemindert sein werde, ist meine Rente nicht niedriger?
So ganz kann ich Ihre Frage nicht einordnen. Wenn Sie erwerbsgemindert sind und wandeln die Rente um in bspw. eine Schwerbehindertenrente wird der Zahlbetrag nicht geringer (Ausnahmen bestätigen die Regel). Geschieht das nicht unmittelbar, weil vielleicht das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht ist, aber innerhalb von 24 Monaten nach Ende der Erwerbsminderungsrente erreicht wird, dann ist die Rentenhöhe mit der Zurechnungszeit möglich. Ist die Lücke zwischen Ende der Erwerbsminderungsrente und Altersrente größer als 24 Monate, ist die Zurechnungszeit futsch.Die Jahre des Rentenbezuges zählen mit zur Wartezeit, bspw. für langjährig Versicherte. Wenn die Rente nicht verlängert wird, besteht Besitzschutz für 24 Monate für die anschließende Altersrente. Wenn Sie Schwerbehindert und 35 Versicherungsjahre haben, können Sie eher in eine vorgezogene Altersrente wechseln,59 Jahre wäre aber noch zu jung. Idealerweise wäre wenigstens noch eine Verlängerung wünschenswert um in diese Konstellation zu kommen. Ansonsten wäre die Zurechnungszeit nach den 24 Monaten weg und es müsste durch Arbeit versucht werden, wieder Punkte zu erwirtschaften,damit die Rente wieder höher ausfallen kann.Also, sollte ich nach einigem Jahren in Rente gehen oder wieder erwerbsgemindert sein werde, ist meine Rente nicht niedriger?
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