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Experten-Antwort

Wie wirkten sich Einnahmen aus einer Photovoltaikanlage auf meine Witwenrente aus?

von Ellen Sonnenschein31.05.2023 | 10:23
317 Ansichten
8 Antworten

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Guten Tag, ich beziehe seit 4 Jahren eine Witwenrente. Dieses Jahr möchte ich eine PV Anlage auf mein Dach bauen. Leistung ca. 90 kWp. Wie verhält es sich mit den Einnahmen aus dieser PV Anlage im Bezug auf meine Witwenrente? Sind diese Einnahmen rentenschädlich? Gibt es Freibeträge? Wenn ja, welche? Vielen Dank im Voraus. LG Ellen Sonnenschein

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ellen Sonnenschein,

ob Einnahmen aus einer Photovoltaikanlage bei der Einkommensanrechnung zu berücksichtigen sind, hängt davon ab, wie sich diese Einnahmen steuerrechtlich auswirken. Sind die Einnahmen steuerfrei, haben sie für die Einkommensanrechnung keine Bedeutung. Wenn sich dagegen steuerpflichtige Einnahmen ergeben, sind sie zu berücksichtigen. Wenden Sie sich daher mit Ihrer Frage bitte an eine Person, die sich mit dem Steuerrecht auskennt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

Ellen Sonnenscheinam 31.05.2023 | 10:52
Oha, das hört sich schlimm an. Ich bin "ahnungslos" was PV Anlagen betrifft u. betrete da gerade "Neuland". Man sagte mir, wenn man unter 100 kWp bleibt ist es nicht gewerblich. Ich dachte damit wäre ich auf der sicheren Seite.
Kggkam 31.05.2023 | 10:31
90?? Damit werden Sie steuerrechtlich bei weitem die Kleinunternehmerregelung übertreffen. Sie sind dann sowohl Umsatzsteuerpflichtig als auch Ertragssteuerpflichtig und je nach Höhe der Einnahmen könnte es bei einer solch großen Anlage sogar zur Gewerbesteuer kommen. Sie überschreiten die Grenze um das 3 Fache. Entsprechend Ihres Steuerbescheids wird das Einkommen auf die Witwenrente abzüglich der Freibeträge angerechnet.
Hannesam 31.05.2023 | 17:52
Hallo Experte, hätten Sie nicht die Frage stellen müssen ob es sich um eine Witwenrente nach Altem oder neue Recht handelt? Dies nur mal als Denkanstoß.
Berndam 31.05.2023 | 23:48
Das ist doch hier irrelevant. Jedenfalls müsste der Steuerberater sagen können, ob Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder steuerfreie Einnahmen vorliegen werden.
Ohjeam 01.06.2023 | 08:53
30 ist die Grenze
Batrixam 01.06.2023 | 10:41
nein, denn gewerbliche Einnahmen sind sowohl im alten als auch im neuen Hinterbliebenenrecht anzurechnen!
Königam 01.06.2023 | 16:49
Hallo Ellen Sonnenschein, ob Einnahmen aus einer Photovoltaikanlage bei der Einkommensanrechnung zu berücksichtigen sind, hängt davon ab, wie sich diese Einnahmen steuerrechtlich auswirken. Sind die Einnahmen steuerfrei, haben sie für die Einkommensanrechnung keine Bedeutung. Wenn sich dagegen steuerpflichtige Einnahmen ergeben, sind sie zu berücksichtigen. Wenden Sie sich daher mit Ihrer Frage bitte an eine Person, die sich mit dem Steuerrecht auskennt. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Experte, hätten Sie nicht die Frage stellen müssen ob es sich um eine Witwenrente nach Altem oder neue Recht handelt? Dies nur mal als Denkanstoß.
Nein Hannes. Leider fehlen Ihnen die Rechtskenntnisse um das beurteilen zu können.
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