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Experten-Antwort

Wie Zeit der Ausbildung gerechnet

von Paula16.11.2018 | 18:50
88 Ansichten
5 Antworten
Hallo,habe wie früher vielfach üblich mit 15 erste Ausbildung gemacht über 2 Jahre.Rentenbeiträge bezahlt und anschließend Weitere 3 Jahre Ausbildung mit Rentenbeiträgen. Wie werden diese 5 Jahre gerechnet? 3 Jahre 2,25 Punkte,Rest nach Beiträgen Zeit vor 17 gar nicht? Danke für AntworT

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.11.2018 | 10:26

Hallo Paula,

„W*lfgang“ hat Ihnen bereits die zutreffende Antwort auf Ihre Frage gegeben.

4 Antworten

W*lfgangam 16.11.2018 | 19:35
Hallo Paula, Pflichtbeiträge/Lehrzeit zählen ab dem 1. Monat - Beginn der Lehrzeit eben mit 16./15./14. Lbj. Nur eine rein schulische Ausbildung vor 17. Lbj. bleibt außen vor/wird nicht bewertet. Die _ersten_ 3 Jahre einer Berufsausbildung/Lehre (hier 15 - 17) werden auf max. 2,25 EP angehoben, die weiteren Jahre nicht mehr/fließen mit dem tatsächlichen Entgelten in die Rentenberechnung ein. Die weiteren 2 Jahre bis zum Ende der 5-järigen Ausbildungszeiten könnten noch Einfluss auf die 'Gesamtleistungsbewertung' für andere Zeiten haben ...ersehen Sie dann, wenn Sie eine Rentenberechnung von der DRV _mit_ allen Berechnungsanlagen anfordern. Gruß w.
Paulaam 16.11.2018 | 19:57
Ganz lieben Dank für die Information. Die erste Ausbildung wurde sehr gering vergütet und die zweite deutlich besser.So ist nichts verloren. Wünsche schönes WE
Paulaam 19.11.2018 | 12:59
Noch kurze Frage Was genau ist Gesamtleistungsbewertung und wo kommt es evtl.dort zu unterschiedlichen Berechnungen oder gibt's das nicht und ich hab es falsch verstanden? Vielen Dank für die Mühe
W*lfgangam 19.11.2018 | 21:09
Paula schrieb

Noch kurze Frage

Was genau ist Gesamtleistungsbewertung und wo kommt es evtl.dort zu unterschiedlichen Berechnungen oder gibt's das nicht und ich hab es falsch verstanden?

Vielen Dank für die Mühe

Hallo Paula, die Gesamtleistungsbewertung ist im übertragenen Sinn eine Ermittlung des Durchschnittswerts aus all Ihren Versicherungszeiten bis zum Beginn einer Rente. In Ihrem Versicherungsleben sind gute und schlechte Zeiten drin - schlechte dann, wenn nicht Beiträge aus einer reinen Beschäftigungszeit vorliegen, wie eben die von Ihnen genannten 2 Jahren Ausbildung über die ersten 3 Jahre hinaus mit Rentenversicherungspflicht = 'schlechte' Zeiten, da hier keine (vollwertige) Beschäftigung vorgelegen hat. Diese Zeit kann dann zugunsten eines höheren Durchschnittswerts (Gesamtleistungswert) rausgerechnet werden, damit der Durchschnittswert höher ausfällt - und er dann für andere damit zu bewertende Zeiten von Bedeutung ist/mehr Rente bringt. Da wären wir in der Betrachtung von Beiträgen /vollwertigen Beiträgen /beitragsgeminderten Zeiten ...und deren Wirkungsweise auf die Gesamtleistungsbewertung mit vergleichenden Berechnungen - da brechen wir besser ab ;-) Gruß w.
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