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Experten-Antwort

Wiederaufleben der kompletten Witwenrente nach Wegfall des zwischenzeitlich angerechnetem Zusatzeinkommen

von German22.04.2025 | 10:33
390 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Die Witwenrente verringert sich / oder fällt ggf auf null€, wenn der Freibetrag für zusätzliches Einkommen überschritten wird. Was ist aber, wenn das zusätzliche Einkommen irgendwann wieder grundsätzlich entfällt oder unter dem Freibetrag liegt. Wird dann die Witwenrente auf Antrag wieder in voller Höhe gezahlt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

Fällt das bisher berücksichtigte Einkommen weg, endet die Einkommensanrechnung mit dem auf den Wegfall folgenden Tag. Von diesem Zeitpunkt an liegt ein Zusammentreffen von Rente und Einkommen nicht mehr vor. Die Rente ist ungekürzt von dem auf den Wegfall folgenden Tag an zu zahlen.

Einkommensänderungen (z.B. Einkommenserhöhungen, Einkommensminderungen oder ein nahtloser Wechsel von einer Einkommensart in eine andere) sind grundsätzlich erst vom nächstfolgenden 1. Juli an zu berücksichtigen. Verringert sich das zu berücksichtigende Einkommen um wenigstens 10%, kann diese Minderung bereits vom Zeitpunkt des Eintritts an berücksichtigt werden.

Eine kurze schriftliche Mitteilung über Änderungen oder den Wegfall des Einkommens genügt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Yesam 22.04.2025 | 11:10
Solange noch alle anderen Voraussetzungen vorliegen, wird die Witwenrente in diesem Fall wieder ganz/teilweise gezahlt. Als Antrag genügt eine kurze Mitteilung mit einem Nachweis über die neue Einkommenshöhe.
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