Hallo,
Fällt das bisher berücksichtigte Einkommen weg, endet die Einkommensanrechnung mit dem auf den Wegfall folgenden Tag. Von diesem Zeitpunkt an liegt ein Zusammentreffen von Rente und Einkommen nicht mehr vor. Die Rente ist ungekürzt von dem auf den Wegfall folgenden Tag an zu zahlen.
Einkommensänderungen (z.B. Einkommenserhöhungen, Einkommensminderungen oder ein nahtloser Wechsel von einer Einkommensart in eine andere) sind grundsätzlich erst vom nächstfolgenden 1. Juli an zu berücksichtigen. Verringert sich das zu berücksichtigende Einkommen um wenigstens 10%, kann diese Minderung bereits vom Zeitpunkt des Eintritts an berücksichtigt werden.
Eine kurze schriftliche Mitteilung über Änderungen oder den Wegfall des Einkommens genügt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung