Hallo Frank 59,
wird die neue Ehe wieder aufgelöst (Tod, Scheidung etc), kann das Wiederaufleben der Witwenrente sofort beantragt werden.
Sind seit dem Ende der alten Witwenrente noch keine 24 Monate vergangen, wird für den Zeitraum, für den schon die Abfindung gezahlt wurde, mit der neuen Witwenrentenzahlung verrechnet - wie von W*lfgang erläutert.
Sofern Ansprüche aus der neuen Ehe entstehen, werden diese auf die wiederaufgelebte Witwenrente angerechnet.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.