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Experten-Antwort

Wiederaufnahme der Weiterbildung

von Trine19.01.2011 | 12:01
1575 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mir wurde rückwirkend zum 1.9.2009 Erwerbsunfähigkeitsrente bis zum 31.3.2013 bewilligt. Vor Rentenbeginn hatte ich eine Weiterbildung bzw. ein Zweitstudium zur Verhaltenstherapeutin begonnen, welche aktuell offiziell unterbrochen ist. Ist es möglich die Weiterbildung/Zweitstudium trotz der Berentung wieder aufzunehmen? Gibt es eine Maximalstundenzahl an Unterrichtseinheite, die man nicht überschreiten darf? Müsste ich eine eventuelle Wiederaufnahme bei der RV angeben? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Trine,

grundsätzlich wird der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente durch die Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung nicht berührt. Deshalb sind Rentenbezieher laut Bescheid nur verpflichtet, die Aufnahme einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit mitzuteilen.

Ein Studium kann aber gegebenenfalls ein Anhaltspunkt für ein gebessertes Leistungsvermögen sein. Außerdem kann eine abgeschlossene Ausbildung in ganz bestimmten Fällen den Kreis möglicher Verweisungstätigkeiten erweitern.

Ich würde daher empfehlen, den Rentenversicherungsträger auch über den Beginn einer Ausbildung zu informieren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

RFnam 19.01.2011 | 14:55
Während des Bezuges einer Erwerbsminderungsrente können Sie unbegrenzt studieren. Dafür interessiert sich die DRV überhaupt nicht.
-_-am 19.01.2011 | 15:02
:P Ja. Nein. Nein.
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