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Experten-Antwort

Wiederaufnahme des Versorungsausgleich für die Rente

von Gabriele24.07.2024 | 15:07
357 Ansichten
3 Antworten
Ich bin leider komplett überfordert. Seit dem 01.06.2024 bin ich 66 Jahre alt und habe meine Rente beantragt. Ich bin am 04.03.2004 von meinem Mann nach 17 Jahren geschieden worden. Es gibt einen Versorgungsausgleich ebenfalls vom 04.03.2004. Vieler meiner Freunde haben mir versichert, daß dieser Versorgungsausgleich "automatisch" mit meiner Rente verrechnet wird. Aber leider ist es nicht so. Jetzt kommt die Frage: Kann ich jetzt noch die Wiederaufnahme beantragen und was muss ich für Unterlagen wo hinschicken? Würde mich freuen, wenn Sie mir diesbezüglich weiterhelfen könnten. Vielen Dank Beste Grüße Gabriele

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.07.2024 | 12:19

Hallo Gabriele,

 

es tut uns leid zu hören, dass Sie sich hier überfordert fühlen.

 

Der Versorgungsausgleich wird in der Regel vom Familiengericht im Rahmen des Scheidungsverfahrens automatisch durchgeführt. Das bedeutet, dass die Rentenansprüche, die während der Ehe erworben wurden, zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden. Diese Aufteilung wird im Scheidungsurteil festgehalten und ist für die Rentenversicherung verbindlich.

Falls der Versorgungsaugleich nicht automatisch bei Ihrer Rentenberechnung berücksichtigt wurde, könnte es hilfreich sein, direkt bei der deutschen Rentenversicherung nachzufragen.

Dort kann man nachvollziehen, ob und in wie weit der Versorgungsausgleich umgesetzt wurde und ob Ihrerseits noch Schritte notwendig sind.

 

Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, eine Anpassung des Versorgungsausgleiches zu beantragen, falls sich die Umstände seit der Scheidung wesentlich geändert haben.

 

Wir empfehlen Ihnen daher bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger einen individuellen Beratungstermin zu vereinbaren, um Ihre Situation zu klären.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

2 Antworten

KSCam 24.07.2024 | 15:24
Kann es sein, dass Sie da etwas durcheinander bringen oder nicht verstehen? Wenn 2004 bei der Scheidung der Versorgungsausgleich vom Gericht gemacht wurde, bekam die Rentenversicherung mit Rechtskraft des Scheidungsurteils Nachricht darüber vom Gericht. Also vor ungefähr 20 Jahren! Und dann wurde dieses Urteil umgesetzt. Das (der Bonus oder der Malus) ist somit schon seit damals in jeder Rentenauskunft und in jeder Renteninformation enthalten und damit auch jetzt im Rentenbescheid. Das sollte auch aus dem Rentenbescheid ersichtlich sein - man darf halt nicht auf der 1. Seite nach dem Zahlbetrag mit lesen aufhören. Anders kann es eigentlich gar nicht sein.
Mondkindam 24.07.2024 | 15:37
Wie von KSC bereits gesagt, wenn über den Versorgungsausgleich rechtskräftig entschieden wurde ist er bei Ihrer Rente bereits berücksichtigt. Schauen Sie mal in der Anlage Berechnung der Persönlichen Entgeltpunkte, da wird der Bonus oder Malus aufgeführt. Falls bei Ihrer Scheidung damals allerdings wegen Entgeltpunkte Ost noch nicht über den Versorgungsausgleich entschieden wurde müssten Sie sich ans Familiengericht wenden. Weiterer Möglichkeit: der Versorgungsausgleich wurde aufgrund einer Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem EX ausgeschlossen, aber dass steht im Scheidungsurteil.
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