Hallo Gabriele,
es tut uns leid zu hören, dass Sie sich hier überfordert fühlen.
Der Versorgungsausgleich wird in der Regel vom Familiengericht im Rahmen des Scheidungsverfahrens automatisch durchgeführt. Das bedeutet, dass die Rentenansprüche, die während der Ehe erworben wurden, zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden. Diese Aufteilung wird im Scheidungsurteil festgehalten und ist für die Rentenversicherung verbindlich.
Falls der Versorgungsaugleich nicht automatisch bei Ihrer Rentenberechnung berücksichtigt wurde, könnte es hilfreich sein, direkt bei der deutschen Rentenversicherung nachzufragen.
Dort kann man nachvollziehen, ob und in wie weit der Versorgungsausgleich umgesetzt wurde und ob Ihrerseits noch Schritte notwendig sind.
Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, eine Anpassung des Versorgungsausgleiches zu beantragen, falls sich die Umstände seit der Scheidung wesentlich geändert haben.
Wir empfehlen Ihnen daher bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger einen individuellen Beratungstermin zu vereinbaren, um Ihre Situation zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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