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Experten-Antwort

Wiederaufnahme Reha

von Frank S.06.08.2017 | 15:59
792 Ansichten
3 Antworten

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Mahlzeit zusammen, ich hätte da mal eine kurze Frage an die Experten hier. Ich habe eine genehmigte und angetretene Reha nach 2 Tagen aus ärztlichen Gründen abbrechen müssen. Grund waren offene Wunden an beiden Beinen (Ausgeprägtes offenes z.Teil schmierig belegtes Exanthem auf der Streckseite - beide distale Unterschenkeldrittel, IDCL 30.9, Befund vom Chirurgen / Phlebologen ULCUS CRURIS). Dafür wollte natürlich in der Reha-Klinik (verständlicherweise) kein arzt die Verantwortung übernehmen und auch eine Reha-Erfolg wäre ja nur zu maximal 20 % möglich gewesen (keine Belastbarkeit, keine Wassergynastik etc.). Nun sind die Beine Gott sei Dank soweit abgeheilt, dass ich bald wieder mit der Reha beginnen könnte. Wie ist nur der Ablauf zur Anmeldung? Speziell: Wer meldet mich wieder zur Reha an? Ich? Oder muss das der behandelnde Arzt machen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Über den weiteren Ablauf (erneute Reha ohne Neuantrag / erneute Reha mit Neuantrag) entscheidet Ihr Rententräger. Kontaktieren Sie diesen nach Absprache mit Ihrem behandelnden Arzt (Reha-Fähigkeit).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 06.08.2017 | 16:52
Auch Sie rufen morgen früh bei der Stelle an die Ihnen die Reha genehmigt hat, die Telefonnummer steht doch auf dem Bewilligungsbescheid. Die Sachbearbeitung sagt Ihnen dann wie es weitergeht. Auf die prima Idee hätte man auch selbst kommen können. Was hat man nur früher in solchen Situationen gemacht?
Frank S.am 06.08.2017 | 17:22
Danke für die Antwort. Dann werde ich mal abwarten bis mein behandelnder Arzt in 3 Wochen wieder aus dem Urlaub zurück ist. Ich wollte mich zwar früher wieder rehafähig melden, aber ich warte dann doch lieber bis er wieder da ist. Geld zahlt ja so oder so die KK.
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