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Experten-Antwort

Wiedereingleiderungsplanung während Corona

von Optimistin 23.03.2020 | 09:33
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3 Antworten

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Guten Tag, ich bin seit Ende September (2019) aufgrund einer depressiven Episode krank geschrieben, war im November/Dezember in einem stat. Aufenthalt und bin aktuell noch bis 3.4.‘20 AU. Ich arbeite Vollzeit in einem Büro als „Assistenz“. Mein Plan war es tatsächlich, danach dann auch die Wiedereingliederung anzugehen, erste „grobe“ Gespräche mit meinem Arbeitgeber gab es bereits und laufen auch... nun hat sich Corona ja wirklich manifestiert in unserer aller (beruflichen) Leben und ich frage mich, wie ich korrekt vorgehe. Ein stufenweises Wiedereingliedern wird im Büro so nicht realistisch möglich sein, weil die Kollegen vom Homeoffice aus arbeiten. Auch ist mE der „Sinn & Zweck“ der stufenweisen Wiedereingliederung nicht wirklich gegeben, denn unter diesen Umständen ist ein Austesten meiner Arbeitsfähigkeit (wie ich es mal nennen mag) und ein Wiedereinsteigen in den Berufsalltag nicht wirklich realistisch. Wie verhalte ich mich korrekt, welche Empfehlung geben Sie? Was ist rechtlich zulässig und welche Fehler lauern? Vielen Dank für Ihre Unterstützung und alles Gute Die Optimistin

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.03.2020 | 10:30

Hallo Optimistin, ich gehe davon aus, dass Sie sich zurzeit im Krankengeldbezug befinden. Da Sie sich auch während der Wiedereingliederung weiterhin im Krankengeldbezug befinden werden (es besteht i.d.R. weiterhin Arbeitsunfähigkeit während der Wiedereingliederung), empfehle ich Ihnen, sich mit Ihrem Arzt, der Krankenkasse und Ihrem Arbeitgeber hinsichtlich der Möglichkeit einer Wiedereingliederung abzustimmen.

2 Antworten

Optimistinam 23.03.2020 | 10:53
Vielen Dank für Ihre Antwort - ich bin klar noch in der GKV im Krankengeld, hatte mir allerdings Tipps erhofft. Ihnen & Ihrem Team alles Gute!!
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