Hallo Optimistin, ich gehe davon aus, dass Sie sich zurzeit im Krankengeldbezug befinden. Da Sie sich auch während der Wiedereingliederung weiterhin im Krankengeldbezug befinden werden (es besteht i.d.R. weiterhin Arbeitsunfähigkeit während der Wiedereingliederung), empfehle ich Ihnen, sich mit Ihrem Arzt, der Krankenkasse und Ihrem Arbeitgeber hinsichtlich der Möglichkeit einer Wiedereingliederung abzustimmen.