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Wiedereingliederung

von Ulrike Emrich08.03.2013 | 10:57
1506 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Werde auf Druck der Krankenkasse ab nächster Woche eine Wiedereingliederung versuchen, was ist wenn das nicht klappt, wieder zum Arzt? Die Krankenkasse will kein Krankengeld mehr bezahlen, die meinen ich soll krankheitsbedingt kündigen- berufliche Reha ist beantragt, Antwort steht noch aus

7 Antworten

eingastam 08.03.2013 | 11:49
Schon während der WE sollte man engmaschig vom Arzt begleitet werden. Sollte die KK Kostenträger der WE sein und nicht die DRV, bleiben Sie während der WE im KG-Bezug - soweit Sie nicht schon ausgesteuert sind oder werden. Wenn die berufl. Reha bereits beantragt ist, dann scheint die bisherige Tätigkeit als nicht leidensgerecht und eine WE mach m.E. wenig Sinn, ist evtl. sogar kontraproduktiv. Das Arbeitsverhältnis sollte immer erst dann gekündigt werden, wenn die berufl. Reha genehmigt ist und Sie dies mit dem Rehaberater besprochen haben! Es erscheint zudem eher sinnfrei einerseits eine WE machen zu sollen, gleichzeitig aber das AV zu kündigen...
Ulrike Emricham 08.03.2013 | 15:11
Danke für die schnelle Antwort, habe die Angelegenheit Krankenkasse an meine Anwältin übergeben, weil der medizinische Dienst einfach die Au beendet hat, ohne mich einzubestellen und die einfach nach Aktenlage entscheiden, es ist denen auch egal wie es mir geht, eine Mitarbeiterin der Krankenkasse hat mich in barschem Ton aufgefordert mich bei meinem Arbeitgeber zu melden, obwohl ich seit Monaten starke Rückenschmerzen habe, die schwer in Griff zu bekommen sind,
Feeam 09.03.2013 | 11:24
Der MDK kann durchaus nach Aktenlage entscheiden. Er muss Sie nicht gesehen/untersucht haben !
Working Manam 09.03.2013 | 18:24
Starke Rückenschmerzen habe ich auch immer und gehen trotzdem jeden Tag zur Arbeit. 5 Tabl. Ibu Profen pro Tag und das seit Jahren. Es geht alles wenn man nur will und sich nicht hängen lässt. Denn wer rastet der rostet noch mehr.
Annaam 09.03.2013 | 23:11
Ich hoffe Ihre Anwältin hat Sie bereits veranlasst mit der KK nur noch schriftlich zu kommunizieren. Lassen Sie dort unverzüglich Ihre Telefonnummer sperren. Sie würden sich wundern wenn Sie die Gesprächsnotizen der SB dort lesen könnten! Niemand darf Sie auffordern ein AV zu kündigen! Dies ist schlicht rechtswidrig und sollte nicht hingenommen werden. Die SB der KK trägt Ihnen dies lediglich an, weil Sie ja dann ALG bekämen und somit kein KG mehr erhalten. Informieren Sie sich auch hier: http://www.krank-ohne-rente.de http://www.krankenkassenforum.de Mit Beschwerden über das Verhalten der SB können Sie sich an das Qualitätsmanagement Ihrer KK wenden und auch an http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/beschwerde… Mittleweile ist man, dank recht kritischer Berichterstattung der Medien, hier eher bereit Rechte Versicherter anzuerkennen.
Ulrike Emricham 10.03.2013 | 12:19
Diese Antwort spricht mir aus der Seele, werde nicht mehr mit der Krankenkasse tel., sonder alles an meine Anwältin weiterleiten, denke die Sachbearbeiter sind zum Teil drauf trainiert, die Patienten abzuwimmeln, um Kosten zu sparen, das werde ich mir selbst nicht mehr antun.
Ulrike Emricham 10.03.2013 | 12:22
Gehe schon seit Jahren mit Schmerzen arbeiten und müsste um einigermassen schmerzfrei zu sein, so starke Schmerzmittel nehmen, mit denen man dann nicht arbeitsfähig ist weil sie unter anderem starken Schwindel verursachen, das hat nichts mit nicht wollen zu tun.....
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