Hallo Andrea,
eine Wiedereingliederung wird in Ihrem Fall zunächst in Absprache mit Krankenkasse und Arbeitgeber erfolgen, da Sie die Reha-Leistung noch nicht bewilligt bekommen haben. Da es das Ziel ist Sie längerfristig wieder ins Arbeitsleben zu integrieren, sollten Sie sich selbst fragen, ob Sie schon bereit sind für eine Wiedereingliederung, oder zunächst die mögliche [Reha-Maßnahme:]https://www.ihre-vorsorge.de/gesundheit/rehabilitation-ziele-arten-ablauf.html in Anspruch nehmen wollen. Der Rat Ihres behandelnden Arztes wäre hier bestimmt hilfreich. Sofern Sie zunächst noch in Reha gehen möchten, sollten Sie dies mit der Krankenkasse und dem Arbeitgeber abstimmen, dass dieses Verfahren noch abgewartet werden soll.
Sollte die Reha-Maßnahme bewilligt werden, ist die Rentenversicherung nach beendeter Maßnahme für Ihre Wiedereingliederung, in Kooperation mit dem Arbeitgeber, zuständig.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung