Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Wiedereingliederung

von Claudia06.09.2016 | 15:46
1747 Ansichten
4 Antworten
Mich interessiert , wie viel Zeit vergehen darf zwischen Ende Rehamaßnahme und Beginn Wiedereingliederung? Gibt es hierfür eine zeitliche Obergrenze? Wie lange kann eine Wiedereingliederung dauern?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.09.2016 | 08:17

Die stufenweise Wiedereingliederung zulasten der Rentenversicherung muss unmittelbar, das bedeutet spätestens innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Leistung zur medizinischen Rehabilitation beginnen. Zwingende gesundheitliche oder zwingende betriebliche Gründe führen nicht zu einer Verlängerung dieser Vier-Wochenfrist.

Die Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung beträgt in der Regel 4 bis 8 Wochen.

(Bei dem vorstehend zitierten Informationsschreiben handelt es sich um den Vordruck G0831.)

3 Antworten

=//=am 06.09.2016 | 16:37
Hier der Einfachheit (oder Bequemlichkeit) halber der Text aus dem Informationsschreiben über die Kriterien für eine Stufenweise Wiedereingliederung: "Eine stufenweise Wiedereingliederung erfolgt aus therapeutischen Gründen und dient der Erprobung und demTraining der Leistungsfähigkeit des arbeitsunfähig entlassenen Versicherten an seinem bisherigen Arbeitsplatz. Indikationen können grundsätzlich alle schweren oder chronischen Erkrankungen sein. Die Notwendigkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung ist immer individuell durch die Rehabilitationseinrichtung zu beurteilen. zu Lasten der Rentenversicherung: 1. Die Art und Schwere der zur Leistung zur medizinischen Rehabilitation führenden Erkrankung des Versicherten lässt es nicht zu, dass der Rehabilitand im direkten Anschluss an die Leistung zur medizinischen Rehabilitation seine bisherige berufliche Tätigkeit wieder im bisherigen zeitlichen und inhaltlichen Umfang aufnimmt. Darüber hinaus muss die stufenweise Wiedereingliederung zur Erreichung des Reha-Ziels der Rentenversicherung erforderlich sein. 2. Im Jahr vor der Leistung zur medizinischen Rehabilitation liegen sehr lange (mehr als 2 Monate) oder gehäufte Zeiten der Arbeitsunfähigkeit vor, oder ein Versicherter kommt arbeitsunfähig in die Leistung. 3. Es kommen alle Erkrankungsbilder in Betracht, insbesondere auch psychosomatische / psychische Erkrankungen. III Folgende Voraussetzungen müssen bei der stufenweisen Wiedereingliederung zu Lasten der Rentenversicherung vorliegen: 1. Bei Entlassung aus der Leistung zur medizinischen Rehabilitation besteht weiterhin Arbeitsunfähigkeit (länger als 4 Wochen). Das Erreichen der vollen Arbeitsfähigkeit ist absehbar. 2. Die Erforderlichkeit der stufenweisen Wiedereingliederung ergibt sich während der Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Maßgebend sind die Diagnosen, die zur Rehabilitation geführt haben. 3. Der Versicherte stimmt der Durchführung der stufenweisen Wiedereingliederung zu. 4. Der Arbeitgeber muss zustimmen. 5. Der Versicherte muss zur Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung ausreichend gesundheitlich belastbar sein (mindestens 2 Stunden täglich). 6. Die stufenweise Wiedereingliederung muss spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss der Leistung zur medizinischen Rehabilitation beginnen (keine Ausnahmen). IV Die nachfolgenden Kriterien sprechen gegen die Einleitung einer stufenweisen Wiedereingliederung zu Lasten der Rentenversicherung: 1. Es ist davon auszugehen, dass das Reha-Ziel der Rentenversicherung mit der stufenweisen Wiedereingliederung nicht oder nicht mehr erreicht werden kann. 2. Der Versicherte wünscht eine stufenweise Wiedereingliederung, kann jedoch seine bisherige Tätigkeit auch ohne die stufenweise Wiedereingliederung im vollen Umfang wieder aufnehmen. V Verfahren: 2. Es erfolgt eine Abstimmung mit dem behandelnden Arzt. 1. Nachsorgeleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (zum Beispiel IRENA-Leistungen, Reha-Sport oder Funktionstraining) schließen stufenweise Wiedereingliederung nicht aus, sondern können sich gegebenenfalls sinnvoll ergänzen. 3. Ergibt sich die Erforderlichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung während der Leistung zur medizinischen Rehabilitation, hat die Rehabilitationseinrichtung die stufenweise Wiedereingliederung bis zum Ende der Leistung einzuleiten. 4. Die Checkliste wird an den Rentenversicherungsträger und die Krankenkasse des Versicherten spätestens am Entlassungstag per Fax übermittelt." Beginn der StWE spätestens 4 Wochen nach Ende der med. Reha-Maßnahme. Sie dauert in der Regel zwischen 3 und 6 Wochen (eher 4 Wochen!) und kann u.U. verlängert werden, es muß aber ärztlicherseits (von Ärzten der DRV) eine Vollbeschäftigung zu einem bestimmten naheliegenden Zeitpunkt als wahrscheinlich erachtet werden.
HotRodam 06.09.2016 | 19:58
Eine Wiedereingliederungsmaßnahme kann ein geschickter taktischer Schachzug im EM-Rentenverfahren sein. Einerseits bekundet man damit seine Arbeitswilligkeit aber gleichzeitig kann man damit seine Arbeitsunfähigkeit beweisen, wenn man den Eingliederungsversuch unauffällig scheitern läßt. Ein gescheiterter Wiedereingliederungsversuch ist viel aussagekräftiger als ein ärztlicher Befundbericht und wirkt sich explizit positiv im Rentenverfahren aus ! Viel Erfolg !
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026