Hallo Tom,
ja, der Hausarzt kann die Wiedereingliederung zusammen mit der Krankenkasse innerhalb von 14 Tagen nach der Reha anregen.
Es muss jedoch vom Hausarzt oder dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse medizinisch begründet werden, warum die SWE erforderlich ist und insofern von der Einschätzung der Reha-Einrichtung abgewichen wird. Sofern die SWE innerhalb eines Monats nach der Reha beginnt zahlt Ihnen ihr Rentenversicherungsträger für die Zeit vom Ende der Reha bis zum Beginn der SWE und während der SWE das Übergangsgeld weiter.
Viele Grüße