Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wiedereingliederung

von Tom W.06.03.2016 | 20:46
1163 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, am Donnerstag werde ich aus der Reha entlassen (medizinische Reha, davor 2Monate Krankengeld). Die Reha will keine Wiedereingliederung veranlassen. Mein Hausarzt möchte das schon: Ich soll ab 14.3. eine Wiedereingliederung (4Wochen) machen. Frage: - Geht das? Kann der Hausarzt eine Wiedereingliederung veranlassen obwohl die Reha sagt, das ist nicht nötig? - Bekäme ich für 11.-13.März dann Krankengeld oder Übergangsgeld? - Bekäme ich für 14.03.-15.04. dann Krankengeld oder Übergangsgeld? Danke Tom

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tom,

ja, der Hausarzt kann die Wiedereingliederung zusammen mit der Krankenkasse innerhalb von 14 Tagen nach der Reha anregen.

Es muss jedoch vom Hausarzt oder dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse medizinisch begründet werden, warum die SWE erforderlich ist und insofern von der Einschätzung der Reha-Einrichtung abgewichen wird. Sofern die SWE innerhalb eines Monats nach der Reha beginnt zahlt Ihnen ihr Rentenversicherungsträger für die Zeit vom Ende der Reha bis zum Beginn der SWE und während der SWE das Übergangsgeld weiter.

Viele Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Kotgraupemnspasmusiam 06.03.2016 | 22:29
Ja, und?! Was bilden Sie sich denn ein?! Haben Sie schon mal auf die Uhr geglotzt, hmmmmm? Sie erdreisten sich, eine Auskunft zu wollen? Sie sind doch nicht etwa ein degenerierter Pflaumenaugust, oder? Was bilden Sie sich denn ein; meinen Sie wir haben nichts Besseres zu tun, als um diese Zeit auf Ihren Scheißdreck zu warten? Da hätten Sie mal früher gefragt! Und jetzt: Scheiss die Wand an, und hau ab!
Nahlaam 06.03.2016 | 22:24
Achten Sie darauf, dass Sie am Donnerstag au entlassen werden und suchen Sie unbedingt am Freitag Ihren Hausarzt auf und lassen sich die entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, dann erhalten Sie bis Donnerstag Übergangsgeld der DRV und ab Freitag dann wieder Krankengeld. Der Hausarzt kann dann auch die Wiedereingliederung auf den Weg bringen, dass ist ein Formular, das ausgefüllt dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss, weil er dieser Wiedereingliederung zustimmen muss. Werden Sie am Do nicht au entlassen, erhalten Sie keine Leistung mehr und müssen am Freitag Ihren Arbeitsplatz wieder aufsuchen (in dem Fall würde ab Freitag dann der AG wieder zahlen). Während der Wiedereingliederung erhalten Sie dann Krankengeld. Sie sollten diese Wiedereingliederung dann aber erst ein paar Tage später beginnen, da der AG und die KK dieser zustimmen müssen, je nachdem, wie schnell Sie eine solche Zustimmung bekommen können.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026