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Experten-Antwort

Wiedereingliederung

von Berger11.01.2016 | 12:57
1513 Ansichten
5 Antworten

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Was ist wenn ich nach der Rehabilitation, nicht in vier Wochen die Wiedereingliederung antreten kann?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die bisherigen Antworten sind korrekt.

Während der stufenweisen Wiedereingliederung sind Sie nach wie vor arbeitsunfähig. Sollten Sie nicht innerhalb von 4 Wochen an der SWE teilnehmen können, ist die Krankenkasse für die Zahlung von Krankengeld zuständig.

Mit freundlichem Gruß

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Achillam 11.01.2016 | 13:40
Ergänzend, Eine Wiedereingliederung über die DRV ist nur dann möglich wenn sie innerhalb von 4 nach einer medizinischen Reha beginnt. Ansonsten ist immer die Krankenkasse zuständig.
=//=am 11.01.2016 | 13:11
Wenn Sie vor der Reha-Maßnahme Krankengeld bezogen haben, ist die Krankenkasse für die Übernahme der Kosten während der stufenweisen Wiedereingliederung zuständig.
Achillam 11.01.2016 | 14:15
Genau so ist es, die Rentenversicherung ist dann raus. Ob die Krankenkasse die kosten der Wiedereingliederung dann übernimmt, lässt sich hier nicht beantworten, aber grds. wären Sie dann zuständig.
Bergeram 11.01.2016 | 13:53
Danke!!! Also wenn mein Arzt mich erstmal weiter krank schreibt und ich nach den vier Wochen erst die Wiedereingliederung anfangen kann, muss die Krankenkasse weiter zahlen?Sorry ,kenne mich damit gar nicht aus! War noch nie so lange krank!
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