Hallo Gast203,
wir emfehlen neben einer Kontaktaufnahme mit dem behandelnden Arzt, eine zeitnahe Rücksprache mit der Rehabilitationssachbearbeitung des Rentenversicherungsträgers zur Abklärung, ob und inwieweit die stufenweise Wiedereingliederung fortgesetzt werden kann oder abgebrochen werden müßte. Gleichzeitig bittet Ihre Schwester dann den Rentenversicherungsträger um Überprüfung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation).