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Experten-Antwort

Wiedereingliederung abbrechen ? Umschulung?

von Gast20308.08.2012 | 12:23
6179 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Schwester hat direkt im Anschluss an eine Reha nach längerer Krankheit (seit 9 Monaten krankgeschrieben) mit einer Wiedereingliederung begonnen. Alle zwei Wochen wird ihre Arbeitszeit um 1 Stunde erhöht. Im Moment ist sie bei 4 Stunden am Tag (2.Woche). Allerdings hat sie starke Schmerzen, die von Tag zu Tag zunehmen. Sie denkt auch schon seit 3 Wochen darüber nach die Wiedereingliederung (WE) abzubrechen. Allerdings wollte sie erst einmal abwarten, ob es nicht doch besser wird. Eigentlich hat sie einen stehenden Beruf, allerdings übt sie seit der Steigerung auf 2 Stunden meistens sitzende Tätigkeiten aus. Eigentlich wollte meine Schwester mit der WE noch etwas warten, aber am letzten Tag (Freitag) in der Reha hieß es dann nachmittags im Abschlussgespräch sie wäre soweit, und wenn sie nicht mit der WE anfangen würde, würde im Rehabericht trotzdem eingeschränkt arbeitsfähig vermerkt werden und die KV würde dann ihr das Krankengeld streichen. Also hat sie sich einverstanden erklärt. Jetzt hält sie es allerdings kaum aus und ist jedes Mal, wenn einer meiner Geschwister oder ich sie abhole nur noch müde. Leider sind sowohl ihr Hausarzt als auch ihr Orthopäde im Urlaub und die Vertretung kennt sich mit dem Thema WE gar nicht aus. ER hat ihr nur starke Schmerzmittel gegeben, die sie nur noch müder machen, so dass sie sich auf der Arbeit gar nicht mehr auf irgendetwas konzentrieren kann. Jetzt ist die Frage, was sie tun muss, um die WE abzubrechen. Der Vertretungsarzt sagt, er wäre nicht zuständig und sie müsse sich an die Klinik wenden. Die melden sich allerdings gar nicht, trotz des Versprechens zurückzurufen. Ich weiß nur von meiner Kollegin, dass sie damals mit ihrem Arzt und der BG (bei ihr war es ein Arbeitsunfall) gesprochen hat und dann war der Abbruch o.k.. Unser Chef ist da allerdings auch sehr unkompleziert, der meiner Schwester macht da eher Probleme (war auch gar nicht begeistert von WE und meinte, sie solle lieber wieder voll arbeiten). Meine Kollegin hat außerdem gesagt, meine Schwester könnte sich bei der RV beraten lassen zwecks einer möglichen Umschulung. Der Vertretungsarzt meint nämlich, dass die Chancen für sie schlecht ständen wieder volle 8 Stunden am Tag zu stehen. Langsam hat meine Schwester auch den Eindruck. In der Rehaklinik hat man ihr davon allerdings nichts erzählt und obwohl im Abschlussgespräch noch zu ihr gesagt wurde, man könne noch nicht beurteilen, ob sie wieder voll in ihrem Beruf arbeiten könne (sie müsse es erstmal probieren), steht im Abschlussbericht das genaue Gegenteil. Wir haben die Klinik auch mehrfach kontaktiert, aber keiner reagiert dort. Auch bei der RV haben wir angerufen, allerdings fühlt sich dort keiner zuständig.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.08.2012 | 08:59

Hallo Gast203,

wir emfehlen neben einer Kontaktaufnahme mit dem behandelnden Arzt, eine zeitnahe Rücksprache mit der Rehabilitationssachbearbeitung des Rentenversicherungsträgers zur Abklärung, ob und inwieweit die stufenweise Wiedereingliederung fortgesetzt werden kann oder abgebrochen werden müßte. Gleichzeitig bittet Ihre Schwester dann den Rentenversicherungsträger um Überprüfung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation).

3 Antworten

Jockelam 08.08.2012 | 14:41
Ich sehe hier auch keine Frage für dieses Forum. Trotzdem der Tipp. Ihre Schwester soll halt einen Antrag auf "Umschulung" stellen. Während der WE ist sie ohnehin krank geschrieben, wenn sie die Arbeit also gesundheitl. nicht schafft, bleibt sie zuhause. Ihr behandelnder Arzt wird ja vermutlich auch balb mal wieder aus dem Urlaub da sein, oder ?
Schadeam 08.08.2012 | 13:23
Ein ganzer Roman - wo aber ist die Frage an die DRV, die im Forum beantwortet werden kann? Das medizinische Problem, nämlich ob die Wiedereingleiderung weitergeführt oder abgebrochen werden muss, kann das Forum nicht lösen. Wenn die WE sinnlos erscheint, muss sie eben abegrochen werden und es folgt eine weitere Arbeitsunfähigkeit - das sollte ein Arzt doch hinkriegen? Ein Umschulung könnte zwar ein Thema sein, aber mit den gemachten Angaben bräuchte man schon hellseherische Fähigkeiten um dazu was sinnvolles zu sagen. Wenn Ihre Schwester den bisherigen Job nicht mehr machen kann, aber einen Wuschberuf hat, den sie erlernen will und sich auch die Prüfung zutraut, soll sie sich vor Ort darum kümmern die Ziele in die Realität umzusetzen.
Klaus-Peteram 08.08.2012 | 19:09
So ganz verstehe ich die Problematik auch nicht. Außerdem weiss ich nicht ob es JETZTder richtige Zeitpunkt ist über eine Umschulung überhaupt nachzudenken, wenn die derzeit laufende Wiedereingliederung schon nicht klappt bzw. abgebrochen werden muss. Wie soll dann bitte eine anstrengende - ganztägige - Umschulung durchgestanden werden ??? Was die laufenden WE betrifft, so kann ihre Schwester diese JEDERZEIT aus gesundheitlichen natürlich von sich aus abbrechen. Auch ohne Rücksprache oder Einverständnis ihres oder des Vertretungsarztes. Diese Entscheidung obliegt alleine ihrer Schwester und kein Arzt dieser Welt ( auch die Rehaklinik nicht ) kann beurteilen ob diese in dem konkreten Einzelfall und zum jetzigen Zeitpunkt sowie Arbeitsplatzabhängig auch rechtens ist oder nicht. Auch kann der Chef ihrer Schwetsre gar nichts gegen den Abbruch tun, da man ja im Wiedereingldierungsverfahren weiterhin die ganze Zeit noch AU ist und gar kein Gehalt/Lohn bezieht. Der Chef sollte froh sein, das jemand kostenlos bei ihm arbeitet... Die daraus resultierenden Konsequenzen wie z.b. die durchaus mögliche Einstellung des Krankengeldes stehen dann natürlich auf einem anderen Blatt und isind dann ein extra Thema. Dies llässt sich auch pauschal nicht beantworten. Der MDK würde dann u. U. eingechaltet werden und prüfen ob weiterhin AU vorliegt oder eben nicht. Sollte die Krankengeldzahlung eingestellt werden bleibt ihrer Schwester der Eimnspruch dagegen bzw. Einlegung von Rechtsmitteln. Es kann aber auch genau so gut sein, das die Kasse - erstmal - gar nichts weiter unternimmt und die Krankengeldzahlung normal weitergeht. Auch die Aufforderung zur Rehaantragstellung könnte die Kasse veranlassen, um damit das Verfahren der Prüfung der Erwersminderung einzuleiten. Grundsätzlich könnte Sie dann oder auch jetzt schon einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben ( z.b. auf ewine Umschulung ) bei der DRV stellen. Im Rahmen dieses Antrages würde dann aber auxch erstmal geprüft ob ihre Schwester nicht bereits EM ist und event. damit dann eine EM-rente bekommen könnte. Dann wäre natürlich eine Umschulung sofort vom Tisch...
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