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Experten-Antwort

Wiedereingliederung auf 50% möglich?

von Franziska 03.08.2020 | 13:31
365 Ansichten
14 Antworten
Guten Tag, ich möchte gerne nach 2,5 Jahren Krankheit aus psychischen Gründen bei meinem alten Arbeitgeber wieder einsteigen, jedoch perspektivisch nicht auf die alte Vollzeitstelle, sondern auf 50%. Ist dies mit der Wiedereingliederung durch die DRV möglich? Und wenn ja, hat das Auswirkungen auf die Höhe des Übergangsgelds? Parallel zur Wiedereingliederung möchte ich außerdem aus persönlichen Gründen ein Studium beginnen. Hat dies irgendwelche Auswirkungen auf den Prozess bei der DRV? Ursprünglich hatte ich im Frühjahr 2019 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, als es mir noch deutlich schlechter ging. Die Entscheidung darüber wurde bis zur Durchführung einer Reha ausgesetzt. Vom Antragsprozess her warte ich aktuell auf die Genehmigung dieser Reha (warum die genehmigt werden muss, nachdem die DRV sie selbst im Rahmen des Rentenantrags gefordert hat, ist mir schleierhaft.). Man hat mir allerdings schon gesagt, dass es zurzeit Wartezeiten von bis zu 9 Monaten auf die Reha gibt, was ich mir definitiv nicht leisten können werde. Nachdem Ende Oktober mein ALGI ausläuft und ich auf jeden Fall das Studium beginnen möchte, brauche ich so langsam einen Plan wie es finanziell weiter gehen soll. Daher wäre ich dankbar für jede Info. Meine Sachbearbeiter erreiche ich aufgrund von Urlaub und Corona-Rückstand gerade nicht, daher hoffe ich, dass mir hier jemand helfen kann? :/ Viele Grüße Franziska

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.08.2020 | 13:48

Hallo Franziska,

bitte setzen Sie sich mit der Reha-Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung und bitten zeitnah um Entscheidung zu der beantragten medizinischen Reha-Maßnahme. Erst mit der Bewilligung entscheidet sich, ob es zu längeren Wartezeiten in der entsprechenden Klinik kommt.

Welche Maßnahme zur Teilhabe (medizinisch und später ggf. auch beruflich) dabei für Sie in Betracht kommen, entscheidet Ihre Sachbearbeitung im Einzelfall.

Ob und inwieweit eine Wiedereingliederung bei Ihrem Arbeitgeber bzw. ein Studium in diesem Zusammenhang zielführend wären, können wir in diesem Forum nicht beurteilen.

Zusammengefaßt setzen Sie sich bitte mit der Reha-Sachberarbeitung in Verbindung (ggf. auch per E-Mail und bitten um Rückruf), diese stellt dann bei Bedarf auch den Kontakt zum Reha-Berater für eine weitergehende Beurteilung/Beratung mit Ihnen für mögliche spätere Maßahmen zur Teilhabe amm Arbeitsleben her.

13 Antworten

Franziska am 03.08.2020 | 15:14
Hallo und vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Ist denn für die Zeit zwischen Ende des Arbeitslosengeldes und Beginn der Reha * grundsätzlich * irgendeine finanzielle Unterstützung vorgesehen? Von irgendetwas muss ich in der Zeit ja meine Miete zahlen, falls ich unverschuldet länger auf die Reha warten muss. Vielen herzlichen Dank Franziska
Franziska am 03.08.2020 | 15:16
Nachtrag: ...und können Sie mir sagen, ob eine Wiedereingliederung auf 50% Auswirkungen auf die Höhe des Übergangsgelds hat? Das sollte ja unabhängig von der Entscheidung durch meinen Sachbearbeiter sein. Viele Grüße Franziska
Siehe hieram 03.08.2020 | 15:50
Hallo Franziska, grundsätzlich gilt ‚Reha vor Rente‘. Wenn Sie also einen Antrag auf EM-Rente gestellt haben und die Einschränkungen nicht allein aufgrund der Aktenlage eine Reha ausschließen (wenn abzusehen ist, dass die gesundheitlichen Einschränkungen auch durch eine Rehamaßnahme nicht verbessert werden können), wird zunächst eine Reha veranlasst. Diese muss bewilligt werden, auch wenn die von der DRV selbst gefordert wird (sind zwei Abteilungen). Wenn Ihr ALG I zum Oktober endet, sollten Sie prüfen, ob hier bereits die ‚Corona-Verlängerung‘ von drei Monaten berücksichtigt ist (wessen ALG I in der Zeit zwischen Mai und Dezember 2020 auslaufen würde, erhält automatisch drei Monate länger ALG I). Da Sie einen Antrag auf EM-Rente bereits gestellt haben, kommt für Sie auch weiter Zahlung vom Arbeitsamt in Betracht im Rahmen der ‚Nahtlosigkeit‘ (sofern ALGI nicht bei Ihnen ohnehin schon deshalb nur gewährt wird). Hierzu sollten Sie sich bei Ihrer Agentur für Arbeit erkundigen. Ein Übergangsgeld von der DRV erhalten Sie erst ab Beginn und nur während einer Reha-Maßnahme. Die Berechnung erfolgt abhängig davon, was direkt vor Beginn der Maßnahme bei Ihnen als Einkünfte zu berücksichtigen war. Erst wenn Sie die Reha absolviert haben und dann eine Wiedereingliederung ansteht, könnten Sie evtl. Anspruch auch auf Zwischen-Übergangsgeld von der DRV haben. Ihre Fragen sind ziemlich komplex und Sie sollten sich deshalb dem Rat des Experten anschließen und sich direkt an Ihre zuständige Rentenversicherung wenden. Dort liegt auch Ihre Akte vor und es kann also auf zusätzlich entstehende Fragen direkt reagiert werden. Und Schlimmstenfalls ist dann das 'Jobcenter' bzw. Sozialamt, also ALGII/Grundsicherung für Sie zuständig, damit Sie Ihre Miete weiter bezahlen können. Schrecken Sie also nicht davor zurück, notfalls dort rechtzeitig einen Antrag zu stellen, es ist Ihr gutes Recht. Alles Gute!
KSCam 03.08.2020 | 17:38
Übergangsgeld bekommen Sie nicht vor der Reha und auch dann nicht wenn Sie auf die Reha verzichten. In der Praxis sehe ich es so dass Sie (außer ALGII und irgendwelchen Sozialhilfezahlungen) nur dann Geld bekommen wenn Sie wieder arbeiten - bietet Ihr AG Ihnen eine 50% Stelle überhaupt an? Für eine Wiedereingliederung vor einer Reha (oder ohne Reha) sehe ich keine Zuständigkeit der DRV. Die Eingliederung hätte theoretisch schon längst beginnen können als KG und ALG noch liefen???? Es ist halt schon sehr viel Zeit verflossen und das meiste davon unabhängig von den seit 4 Monaten herrschenden Corona Einschränkungen - was ist seit Beginn der Erkrankung Anfang 2018 bis Corona im März 2020 unternommen worden außer auf die Rente zu warten?
Siehe hieram 03.08.2020 | 16:44
Hallo Franziska, hier noch ein Link zu einer Broschüre zum Thema Rehabilitation und Übergangsgeld. Noch zur Miete: Auch wenn 'Hartz IV' deutlich niedriger sein wird, als Ihr bisheriges Vollzeitgehalt, könnte es hilfreich sein, dort dann einen Antrag zu stellen. Üblicherweise werden die KdU (Kosten der Unterkunft (Miete/Heizung/Wasser/Nebenkosten) zunächst übernommen. Und dann gibt es dazu den Regelsatz (von dem dann der Strom noch abgeht). Es kann passieren, dass Sie aufgefordert werden, sich eine 'angemessene' Wohnung zu suchen, aber nicht von jetzt auf sofort. Und evtl. aufgrund Ihrer Krankheit ohnehin erst einmal nicht. Was Ihre Versicherungen betrifft... nunja, da kann man sich überlegen, was davon vorübergehend beitragsfrei gestellt werden könnte. Sie sollten sich nicht scheuen, sich ausführlich zu informieren, welche Ansprüche Sie dort genau haben/hätten. Hierzu gibt es auch im Internet gute und ausführliche Seiten. Jedenfalls ist eine Reha in erster Linie dazu gedacht, Sie wieder fit für das Erwerbsleben zu machen, ggfs. auch nur für eine TZ-Arbeit. Aber wenn Sie nun nur noch Teilzeit (50%) arbeiten wollen, bekommen Sie natürlich nicht 100% bezahlt. Auch Ihr Arbeitgeber würde ja, wenn Sie nur noch 50% arbeiten, Ihnen nicht das volle Gehalt weiter bezahlen. Jedenfalls habe ich von so einem Fall noch nie etwas gehört ;-)... Letztendlich können Sie aber auch ganz ohne Wiedereingliederung einfach bei Ihrem Arbeitgeber wieder anfangen zu arbeiten, auch Teilzeit. Und Sie könnten mit ihm direkt verhandeln, ob Sie dafür zunächst mit z.B. 1/3-Leistung anfangen und dann steigern auf 50%. Wenn er sich darauf einlässt, steht dem nichts im Wege. Auch nicht Ihr Antrag auf EM-Rente. Die ohnehin zwischenzeitlich fraglich erscheint, denn TZ-Arbeit plus Studium wird wohl den Rahmen der erlaubten Stunden sprengen. Hierzu also noch diese Broschüre: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Franziskaam 03.08.2020 | 16:07
Hallo und vielen, vielen lieben Dank für die schnelle Antwort! Das war sehr hilfreich! Ja, die Verlängerung wegen Corona ist schon inklusive. Die AfA hat ursprünglich die Nahtlosigkeit nicht voll bewilligt. Ich habe dann mit den Zuständigen vor Ort eine befristete Lösung gefunden, die aber jetzt leider ein Ende hat. Von ALGII kann ich meine Miete und laufende Versicherungen leider nicht zahlen, daher versuche ich jetzt schon eine andere Lösung zu finden. Die Informationen haben schon sehr weiter geholfen! Eine Option die ich aktuell noch sehe, ist, dass ich auf die Reha bis auf Weiteres verzichte und direkt mit der Wiedereingliederung ab November beginne. Ich habe zumindest gelesen, dass das möglich sein soll. Nur ob das volle Übergangsgeld gezahlt wird, auch wenn ich nur bis zu 50% wiedereingliedere, das habe ich bisher nicht herausfinden können! Was ich doch etwas seltsam finde, ich kann doch nicht die erste Person sein, die nach Krankheit nur Teilzeit in den alten Job zurück geht...? Falls dazu noch jemand etwas weiß, wäre ich sehr dankbar! Toll dass es dieses Forum gibt, gerade zur Zeit!!!
Franziskaam 03.08.2020 | 19:00
Hallo und Danke für die Antworten! Meine Situation und Erkrankung sind ähnlich wie die Frage ziemlich komplex. Dass ich mich aktuell in der Lage sehe, ggf. zu einer Teilzeittätigkeit zurück zu kehren, war 2019 wirklich nicht absehbar und hat mit mehreren guten Therapien und positiven persönlichen Umständen zu tun (die sich ja aber auch jederzeit wieder ändern könnten). Ich habe ca. 7 Monate auf die Bearbeitung des Rentenantrags gewartet. In der Zeit habe ich mit der Agentur für Arbeit zusammen gearbeitet, die mir u.a. ein sehr gutes Coaching zur beruflichen Neuorientierung finanziert hat. Ich wollte damals den Rentenantrag zurück ziehen, aber mir wurde dringend davon abgeraten. Die AfA hat in einem Gutachten festgestellt, dass bei mir eine drohende psychische Behinderung vorliegt und hatte bereits eine Übergabe in die dortige Reha-Abteilung sowie krankheitsgerechte Weiterbildungen geplant. Dazu ist es aber leider nie gekommen, weil dann die Antwort der DRV eintraf, und seitdem hat die AfA bis auf das ALGI mir gegenüber Leistungsverbot. Dann hat es noch einmal 1-2 Monate gedauert bis ich klären konnte, dass bei einer ambulanten Reha zumindest meine Haupt-Therapie weiterlaufen kann. Tja, und dann ging leider der erste Reha-Antrag aufgrund einer Umstellung von Papier auf digital verloren (kein Witz), was ich natürlich auch nicht gleich mitbekommen habe, sondern erst als ich wieder so lange nichts gehört habe. Zum Glück hatte ich alles abfotografiert, so dass ich letztlich den Antrag im Mai diesen Jahres einreichen konnte. Letzte Woche habe ich dann nochmal angerufen, da wurde der Antrag dann überhaupt erst an den medizinischen Dienst weitergeleitet, und jetzt warte ich da eben bis von dort die Antwort kommt. Wobei mir zugesagt wurde, dass das schnell geht. Ob eine Wiedereingliederung ohne Reha geht, das muss ich dann sicher einzeln klären. Ich habe zumindest auch Informationen gefunden, dass dies letztlich die beteiligen Ärzte entscheiden müssen. Letztes Jahr hätte ich das abrr definitiv noch nicht geschafft. Und dieses Jahr wurde ich von meinem Arbeitgeber eben gebeten, noch den ersten Corona-Peak abzuwarten. Danach muss man dann erstmal Termine finden etc. das geht alles nicht so schnell bei einem Großkonzern. :D Warum aber eine Wiedereingliederung grundsätzlich nur auf Vollzeit vorgesehen ist, verstehe ich nicht. Angenommen, ich hätte jetzt regulär eine Teilrente bekommen, müsste ich danach doch auch eine Wiedereingliederung auf Teilzeit machen, weil ich ja gar nicht mehr voll arbeiten kann? Oder verstehe ich das falsch. Mit meinem Arbeitgeber habe ich das natürlich schon geklärt, solange ich nicht unter 50% gehe, ist Teilzeit jederzeit möglich. Viele Grüße Franziska
Franziskaam 03.08.2020 | 19:06
Vielleicht noch als Ergänzung, ich habe sowieso keine Erkrankung, die sich mit 6 Wochen Reha beheben lässt, sondern nur mit viel Zeit, geregelten Lebensumständen, sicheren persönlichen Bindungen und intensiver Therapie. Insofern hatte der lange Prozess zumindest den Vorteil, dass ich genug Raum hatte, an meiner Gesundung zu arbeiten. Jetzt wird es aber einfach Zeit für den nächsten Schritt und da möchte ich einfach gerne so gut wie möglich informiert sein, bevor ich eine tiefgreifende Entscheidung treffe! Viele Grüße Franziska
Franziskaam 03.08.2020 | 19:26
Okay, vielenn Dank das macht natürlich Sinn! Habe gerade gesehen, dass ich die Frage oben nicht vollständig beantwortet habe: Nach Beginn der Erkrankung war ich 2018 fast komplett in stationärer und teilstationärer psychiatrischer Behandlung, erst seit ca Februar 2019 bin ich wieder einigermaßen stabil und begrenzt selbstständig zuhause. Den Antrag bei der DRV habe ich damals nur auf Geheiß der Krankenkasse gestellt, mir ist das sehr schwer gefallen zu akzeptieren, dass ich auf einmal "bedürftig" bin nach Studium und 6 Jahren in einem gut bezahlten Job. Die Info mit Hartz IV und der Wohnung ist auf jeden Fall eine echte Erleichterung, falls alle Stricke reißen, vielen Dank!!!
Siehe hieram 03.08.2020 | 19:21
Franziska schrieb

Hallo und Danke für die Antworten! Meine Situation und Erkrankung sind ähnlich wie die Frage ziemlich komplex. Dass ich mich aktuell in der Lage sehe, ggf. zu einer Teilzeittätigkeit zurück zu kehren, war 2019 wirklich nicht absehbar und hat mit mehreren guten Therapien und positiven persönlichen Umständen zu tun (die sich ja aber auch jederzeit wieder ändern könnten).

Ich habe ca. 7 Monate auf die Bearbeitung des Rentenantrags gewartet. In der Zeit habe ich mit der Agentur für Arbeit zusammen gearbeitet, die mir u.a. ein sehr gutes Coaching zur beruflichen Neuorientierung finanziert hat. Ich wollte damals den Rentenantrag zurück ziehen, aber mir wurde dringend davon abgeraten. Die AfA hat in einem Gutachten festgestellt, dass bei mir eine drohende psychische Behinderung vorliegt und hatte bereits eine Übergabe in die dortige Reha-Abteilung sowie krankheitsgerechte Weiterbildungen geplant. Dazu ist es aber leider nie gekommen, weil dann die Antwort der DRV eintraf, und seitdem hat die AfA bis auf das ALGI mir gegenüber Leistungsverbot.

Dann hat es noch einmal 1-2 Monate gedauert bis ich klären konnte, dass bei einer ambulanten Reha zumindest meine Haupt-Therapie weiterlaufen kann. Tja, und dann ging leider der erste Reha-Antrag aufgrund einer Umstellung von Papier auf digital verloren (kein Witz), was ich natürlich auch nicht gleich mitbekommen habe, sondern erst als ich wieder so lange nichts gehört habe. Zum Glück hatte ich alles abfotografiert, so dass ich letztlich den Antrag im Mai diesen Jahres einreichen konnte. Letzte Woche habe ich dann nochmal angerufen, da wurde der Antrag dann überhaupt erst an den medizinischen Dienst weitergeleitet, und jetzt warte ich da eben bis von dort die Antwort kommt. Wobei mir zugesagt wurde, dass das schnell geht.

Ob eine Wiedereingliederung ohne Reha geht, das muss ich dann sicher einzeln klären. Ich habe zumindest auch Informationen gefunden, dass dies letztlich die beteiligen Ärzte entscheiden müssen. Letztes Jahr hätte ich das abrr definitiv noch nicht geschafft. Und dieses Jahr wurde ich von meinem Arbeitgeber eben gebeten, noch den ersten Corona-Peak abzuwarten. Danach muss man dann erstmal Termine finden etc. das geht alles nicht so schnell bei einem Großkonzern. :D

Warum aber eine Wiedereingliederung grundsätzlich nur auf Vollzeit vorgesehen ist, verstehe ich nicht. Angenommen, ich hätte jetzt regulär eine Teilrente bekommen, müsste ich danach doch auch eine Wiedereingliederung auf Teilzeit machen, weil ich ja gar nicht mehr voll arbeiten kann? Oder verstehe ich das falsch.

Mit meinem Arbeitgeber habe ich das natürlich schon geklärt, solange ich nicht unter 50% gehe, ist Teilzeit jederzeit möglich.

Viele Grüße

Franziska

Es ist wohl auch eine Wiedereingliederung für Teilzeit möglich (zu Klären mit dem Sachbearbeiter). Aber eben nicht Bezahlung für 100 % wenn Ziel nur 50% ist. Denn die zu gewährenden Maßnahmen sollen Ihnen helfen, sich wieder in ein Erwerbsleben einzugliedern, nicht aber dazu, dadurch besser gestellt zu sein als ein gesunder Arbeitnehmer. Und der bekommt für 50% Arbeit eben auch nur 50% Gehalt.
Löwe 123am 11.08.2020 | 22:40
Hallo, Habe mich mal durchgelesen und möchte auch etwas dazu beitragen.. 1. Wenn sie bis zum Beginn der Reha durchgängig arbeitsunfähig geschrieben sind, haben Sie während der Reha Anspruch auf Übergangsgeld nach dem Arbeitsentgeld aus der Krankengeldberechnung. Falls dies nicht der Fall ist, richtet sich die Höhe nach dem aktuellen Einkommen, also selbige Höhe wie aktuell ALG I. Nach dem Ende AlG I kommt AlG II. Man kann nur Übergangsgeld während einer Wiedereingliederung erhalten, wenn diese unmittelbar im Anschluss an einer Reha und an dem vorherigen Arbeitsplatz, gleicher Beruf, gleiche Stundenzahl erfolgt. Ansonsten zahlt die Rentenversicherung überhaupt kein Übergangsgeld.
Löwe123 am 11.08.2020 | 22:41
Das einzige sinnvolle, was ich Ihnen raten kann, ist eine stufenweise Wiedereingliederung während des restlichen ALG I Bezugs durchzuführen. Hierbei spielt die Stundenzahl keine Rolle, da man mit erfolgreichen Abschluss der Wiedereingliederung einen weiteren ALG I Bezug vermeiden kann. Sprechen Sie mit Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit. Eine Reha können Sie auch später noch machen unter 6 wöchiger Lohnfortzahlung des Arbeitgebers.
Sonjaam 12.08.2020 | 12:42
So ganz verstehe ich nicht, dass man einerseits sagt, man kann nur noch 50% arbeiten, aber dann noch nebenher ein Studium plant. Das ist doch dann mindestens Vollzeit zusammen und absolut kontraproduktiv. Wieso sollte die DRV überhaupt teilweise EMR zahlen? Das ist doch absurd.
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