Hallo Franziska,
bitte setzen Sie sich mit der Reha-Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung und bitten zeitnah um Entscheidung zu der beantragten medizinischen Reha-Maßnahme. Erst mit der Bewilligung entscheidet sich, ob es zu längeren Wartezeiten in der entsprechenden Klinik kommt.
Welche Maßnahme zur Teilhabe (medizinisch und später ggf. auch beruflich) dabei für Sie in Betracht kommen, entscheidet Ihre Sachbearbeitung im Einzelfall.
Ob und inwieweit eine Wiedereingliederung bei Ihrem Arbeitgeber bzw. ein Studium in diesem Zusammenhang zielführend wären, können wir in diesem Forum nicht beurteilen.
Zusammengefaßt setzen Sie sich bitte mit der Reha-Sachberarbeitung in Verbindung (ggf. auch per E-Mail und bitten um Rückruf), diese stellt dann bei Bedarf auch den Kontakt zum Reha-Berater für eine weitergehende Beurteilung/Beratung mit Ihnen für mögliche spätere Maßahmen zur Teilhabe amm Arbeitsleben her.
Hallo und Danke für die Antworten! Meine Situation und Erkrankung sind ähnlich wie die Frage ziemlich komplex. Dass ich mich aktuell in der Lage sehe, ggf. zu einer Teilzeittätigkeit zurück zu kehren, war 2019 wirklich nicht absehbar und hat mit mehreren guten Therapien und positiven persönlichen Umständen zu tun (die sich ja aber auch jederzeit wieder ändern könnten).
Ich habe ca. 7 Monate auf die Bearbeitung des Rentenantrags gewartet. In der Zeit habe ich mit der Agentur für Arbeit zusammen gearbeitet, die mir u.a. ein sehr gutes Coaching zur beruflichen Neuorientierung finanziert hat. Ich wollte damals den Rentenantrag zurück ziehen, aber mir wurde dringend davon abgeraten. Die AfA hat in einem Gutachten festgestellt, dass bei mir eine drohende psychische Behinderung vorliegt und hatte bereits eine Übergabe in die dortige Reha-Abteilung sowie krankheitsgerechte Weiterbildungen geplant. Dazu ist es aber leider nie gekommen, weil dann die Antwort der DRV eintraf, und seitdem hat die AfA bis auf das ALGI mir gegenüber Leistungsverbot.
Dann hat es noch einmal 1-2 Monate gedauert bis ich klären konnte, dass bei einer ambulanten Reha zumindest meine Haupt-Therapie weiterlaufen kann. Tja, und dann ging leider der erste Reha-Antrag aufgrund einer Umstellung von Papier auf digital verloren (kein Witz), was ich natürlich auch nicht gleich mitbekommen habe, sondern erst als ich wieder so lange nichts gehört habe. Zum Glück hatte ich alles abfotografiert, so dass ich letztlich den Antrag im Mai diesen Jahres einreichen konnte. Letzte Woche habe ich dann nochmal angerufen, da wurde der Antrag dann überhaupt erst an den medizinischen Dienst weitergeleitet, und jetzt warte ich da eben bis von dort die Antwort kommt. Wobei mir zugesagt wurde, dass das schnell geht.
Ob eine Wiedereingliederung ohne Reha geht, das muss ich dann sicher einzeln klären. Ich habe zumindest auch Informationen gefunden, dass dies letztlich die beteiligen Ärzte entscheiden müssen. Letztes Jahr hätte ich das abrr definitiv noch nicht geschafft. Und dieses Jahr wurde ich von meinem Arbeitgeber eben gebeten, noch den ersten Corona-Peak abzuwarten. Danach muss man dann erstmal Termine finden etc. das geht alles nicht so schnell bei einem Großkonzern. :D
Warum aber eine Wiedereingliederung grundsätzlich nur auf Vollzeit vorgesehen ist, verstehe ich nicht. Angenommen, ich hätte jetzt regulär eine Teilrente bekommen, müsste ich danach doch auch eine Wiedereingliederung auf Teilzeit machen, weil ich ja gar nicht mehr voll arbeiten kann? Oder verstehe ich das falsch.
Mit meinem Arbeitgeber habe ich das natürlich schon geklärt, solange ich nicht unter 50% gehe, ist Teilzeit jederzeit möglich.
Viele Grüße
Franziska
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