Hallo Sam,
wenn Sie Änderungen an der vereinbarten stufenweisen Wiedereingliederung vornehmen wollen, klären Sie das mit dem Arbeitgeber und zuständigem Rentenversicherungsträger. Wenn es etwas zu beachten gibt, werden Sie durch die entsprechenden Stellen darüber dann informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenforum