§ 8(2) SGB IX besagt, dass Leistungen zur Teilhabe (z.B. stufenweise Wiedereingliederung) Vorrang vor Rentenleistungen haben. Es wird versucht, alle Möglichkeiten zu nutzen, um zu einem positiven Entwicklungsergebnis zu kommen. Die Ärzte sind wohl der Meinung, dass bei Ihnen zumindest noch eine Chance besteht, dass Sie wieder ins Erwerbsleben zurückkehren können. Beginnen Sie vorerst die Maßnahme und bleiben Sie im Kontakt mit Ihrem Rententräger. Wird Ihnen die tägliche Belastung zu hoch, informieren Sie vor Abbruch der Eingliederung umgehend Ihre zuständige Rentenversicherung. Während der Dauer der Wiedereingliederung wird keine Entscheidung über Ihren Erwerbsminderungsrentenantrag gefällt, der Ausgang ist somit derzeit noch nicht absehbar.