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Experten-Antwort

Wiedereingliederung bei laufendem EM-Antrag

von Claudi01.03.2016 | 09:46
1671 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, im Oktober hatte ich einen Antrag auf EM-Rente gestellt. Ich war danach ( bis vor 2 Wochen ) in einer Reha-Klinik. Dort wurde angekreuzt,das ich weniger arbeiten soll ( 3-5 Std.). Gleichzeitig oll ich aber ab dem 14.3. eine Wiedereingliederung starten. Da die Klinik nur für vier Wochen planen durfte,sieht der Plan wie folgt aus : ab dem 14.3. zwei Wochen zwei Std täglich,dann für zwei Wochen drei Std täglich. Nach diesen vier Wochen wäre ich dann wieder voll arbeitsfähig ( in meinem Fall 6 Std täglich ).Ich weiß,das ich 6 Stunden täglich nicht schaffen werde und hoffe auf die Genehmigung des EM- Antrags.Muss ich jetzt dieses " Wiedereingliederungsspiel " mitspielen und dann praktisch nach einer Woche mit 4 Std täglich den Prozess abbrechen und mich dann erstmal wieder krank schreiben lassen? MFG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

§ 8(2) SGB IX besagt, dass Leistungen zur Teilhabe (z.B. stufenweise Wiedereingliederung) Vorrang vor Rentenleistungen haben. Es wird versucht, alle Möglichkeiten zu nutzen, um zu einem positiven Entwicklungsergebnis zu kommen. Die Ärzte sind wohl der Meinung, dass bei Ihnen zumindest noch eine Chance besteht, dass Sie wieder ins Erwerbsleben zurückkehren können. Beginnen Sie vorerst die Maßnahme und bleiben Sie im Kontakt mit Ihrem Rententräger. Wird Ihnen die tägliche Belastung zu hoch, informieren Sie vor Abbruch der Eingliederung umgehend Ihre zuständige Rentenversicherung. Während der Dauer der Wiedereingliederung wird keine Entscheidung über Ihren Erwerbsminderungsrentenantrag gefällt, der Ausgang ist somit derzeit noch nicht absehbar.

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3 Antworten

=//=am 01.03.2016 | 10:00
Ich verstehe Ihre Einstellung nicht. Ich vermute, dass die DRV die Reha aufgrund des EM-Rentenantrages befürwortet hat nach dem Motto "Reha vor Rente". Und die Ärzte der Klinik sind wohl offensichtlich der Meinung, dass Sie nach einer stufenweisen Wiedereingliederung wieder voll arbeitfähig sein werden. Ihr Arbeitgeber hat doch wohl zugestimmt, und Sie auch? Die StWE kann im Übrigen auch velängert werden, wenn die 4 Wochen nicht ausreichen. Ich glaube kaum, dass die DRV über Ihren Rentenantrag entscheidet, bevor nicht die Wiedereingliederung abgeschlossen ist. Sollte sich während der StWE herausstellen, dass Sie auch nach dieser nicht wieder voll arbeitsfähig sein werden, wird sie abgebrochen. Erst dann wird die DRV über den Rentenantrag entscheiden. Ich werde das Gefühl nicht los, dass hier das Rentenbegehren im Vordergrund steht. Ansonsten würden Sie alles tun, damit Sie wieder gesund und arbeitsfähig werden.
Claudiam 01.03.2016 | 10:12
Wie ich bereits oben geschrieben habe,hat auch die Klinik eine Stundenreduzierung in ihrem Bericht empfohlen. Nur auf dem Wiedereingliederungsplan MUSSTE das Feld "vorraussichtlich komplett arbeitsfähig ab " ausgefüllt werden ( so wurde es mir in der Klinik gesagt). Auch wenn dies in meinem Fall unlogisch wäre. Wie weiter vorzugehen sei,konnte man mir dort leider nicht sagen. Liebend gerne würde ich meine Krankheit eintauschen und wieder vol arbeiten! Aus Hoffnung,das eine vorrüber gehende Reduzierung der Arbeitszeit mir helfen könnte,habe ich meine Arbeitszeit im Mai letzten Jahres selber von 8 Std auf 6 Std täglich gekürzt. Nach ein paar Monaten lag ich wieder auf der Nase.
Claudiam 01.03.2016 | 10:29
Vielen Dank für Ihre Antwort! Damit kann ich etwas anfangen! Ich will ja auch unbedingt arbeiten. Nur weiß ich,das ich 6 Stunden nicht schaffen werde ( und die Klinik wohl auch,sonst hätten die nicht die weitere Stundenreduzierung empfohlen ). Und noch weiter reduzieren und noch mehr finanzielle Einbußen in Kauf nehmen,kann ich nicht.
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