Auch Krankenkassen irren gelegentlich.
Sofern eine stufenweise Wiedereingliederung im zeitlich sehr engen Anschluss an eine med. Reha der DRV durch den behandelnden Arzt initiiert wird, haben KK die Chance die Kosten nachträglich auf die DRV abzuwälzen. Dies hatte man wohl im Sinn.
Offenbar fehlt dort die Info, dass wir nicht ohne Grund keine stufenw. Wiedereingl. während der Reha beschlossen haben, sondern zur RT-Antragstellung aufgefordert haben. Das Weitere sollten die einfach abwarten.
Solange noch kein RT-Bescheid vorliegt, muss die KK Krankengeld zahlen. Es erfolgt in Ihrem Fall die weitere Krankschreibung durch den Hausarzt.