Hallo Tinka M,
grundsätzlich übernimmt die Rentenversicherung nach ein vorzeitig beendeten Reha eigentlich nicht die Kosten für ein stufenweise Wiedereingliederung (SWE). Dies ist dann nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich. Sollte die SWE also über einen anderen Kostenträger laufen, wenden Sie sich bitten an diesen.
Sollte die Rentenversicherung der Kostenträger sein, gilt regelhaft, dass das Ziel der SWE ist, am gleichen Arbeitsplatz wie vor der Reha mit selben Stundenanzahl zu arbeiten. In Ihrem Fall also 25 Stunden in der Woche. Bezüglich der Korrektur des Plans sollten Sie zunächst mit dem Arzt Kontakt aufnehmen und dann die Rentenversicherung (und den Arbeitgeber) informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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