Sie beziehen bereits eine volle EM-Rente auf Zeit. Eine stufenweise Wiedereingliederung ins Berufsleben über die Rentenversicherung kann daher nicht mehr erfolgen. Dies geht nur im Anschluß an eine medizinische Rehabillitation. Bevor Sie evtl. Ihre Tätigkeit wieder aufnehmen, ist unbedingt ein persönliches Beratungsgespräch in einer Auskunft- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erforderlich. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln. Falls Sie wieder arbeiten wollen, sollte man Ihnen vorab die möglichen Folgen für die volle EM-Rente ausführlich erläutern.