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Experten-Antwort

Wiedereingliederung möglich?

von ReallyAngry27.03.2015 | 13:16
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Z.Zt. beziehe ich volle, auf vier!(?) Jahre befristete EM Rente. Mein Arbeitsverhältnis ruht, genauer: ich bin im öffentlichen Dienst und nicht arbeitslos. Sollte sich mein Gesundheitszustand soweit bessern, dass ich meine Tätigkeit wieder aufnehmen möchte, ist eine Wiedereingliederung möglich? Wenn ja: 1.wie wird das beantragt/ durchgeführt? 2.wird die beginnende Arbeitsleistung (z.B. auf €450 Basis/15 Std.pro Woche) bezahlt? Meine Rente reicht nicht, um "kostenlos" zur Arbeit zu fahren [ca. €550 minus ca. €170 für die freiwillige KV] und "Stütze" kann ich nicht beantragen, da ich eine Immobilie besitze. Vielen Dank für eine Antwort im Vorraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie beziehen bereits eine volle EM-Rente auf Zeit. Eine stufenweise Wiedereingliederung ins Berufsleben über die Rentenversicherung kann daher nicht mehr erfolgen. Dies geht nur im Anschluß an eine medizinische Rehabillitation. Bevor Sie evtl. Ihre Tätigkeit wieder aufnehmen, ist unbedingt ein persönliches Beratungsgespräch in einer Auskunft- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erforderlich. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln. Falls Sie wieder arbeiten wollen, sollte man Ihnen vorab die möglichen Folgen für die volle EM-Rente ausführlich erläutern.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Gisbert66am 27.03.2015 | 14:37
Hallo, grundsätzlich erscheint mir eine Wiedereingliederung möglich. Zunächst ist es Sache zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, eine solche Wiedereingliederung zu vereinbaren. Voraussetzung ist, dass Aussicht besteht, dass sich Ihr Gesundheitszustand wieder dauerhaft bessert. Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arzt darüber. Er wird einen Plan zur Wiedereingliederung mit Ihen ausarbeiten. Während dieser Zeit muss er Sie arbeitsunfähig schreiben (krank schreiben). Sollten Sie Anspruch auf Krankengeld haben, zahlt die Krankenkasse für Ihre Wiedereingliederung. Sollte die Kasse ablehenen, z.B. weil Sie die beitragsrechtlichen Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllen, stellen Sie den Antrag bei Ihrer Rentenversicherung. Die genauen Voraussetzungen sind mir jetzt leider nicht bekannt. Allerdins habe ich mit Sicherheit schon solche Fälle gehört, dass Erwerbsminderungsrentner beruflich wieder eingegliedert werden. Für die Dauer bekommen Sie natürlich keinen Lohn. Vielmehr haben Sie Anspruch auf Krankengeld (wenn die Krankenkasse zuständig sein sollte), bzw. auf Übergangsgeld (vom Rententräger). Im öffentlichen Dienst bekommen Sie in der Regel noch einen Zuschuss dazu. Also eine Art Ausgleich, um den Verlust (Differenz zum Nettolohn) mehr oder weniger auszugleichen. Die Rente würde dann natürlich wegfallen.
Achillam 30.03.2015 | 10:08
Eine Wiedereingliederung über die Rentenversicherung ist nur nach einer medizinischen Rehabilitation möglich. Wenden Sie sich an die Krankenkasse, sollte die ablehnen, können Sie mit Ihrem Arbeitgeber vielleicht eine stufenweise Anhebung Ihrer Arbeitszeit vereinbaren.
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