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Experten-Antwort

Wiedereingliederung nach 5 Jahren EU-Rente?

von Sabine6822.03.2016 | 12:16
1823 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich beziehe seit 2012 eine volle EU-Rente. Diese ist befristet bis 2017. Falls ich dann wieder arbeiten kann, ist die Frage, ob es eine Wiedereingliederungsmaßnahme ähnlich dem Hamburger Modell gibt? Oder eine Möglichkeit, vor Ende der Rente Probe zu arbeiten? (Mein Arbeitsplatz ist erhalten, ich habe eine Schwerbehinderung). Der Versichertenälteste, der mir bei den Rentenanträgen geholfen hat, meinte, das gibt es nicht. Aber das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, ich kann ja nicht nach so langer Zeit mit der vollen Stundenzahl wieder einsteigen??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Sabine 68,

generell gibt es die Alternative, dass bei bzw. nach Bezug einer befristeten Rente wegen Erwerbsminderung eine Wiedereingliederungsmaßnahme als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht wird.

Ob das in Ihrem Fall konkret möglich ist, müssten Sie jedoch mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger klären.

Sollte jedoch die weitere Zahlung der Rente wegen voller Erwerbsminderung die Alternative Ihrer Wahl sein, beachten Sie bitte, dass Sie rechtzeitig vor Ende der Befristung einen Antrag auf Weiterzahlung der Rente stellen.

Zu beiden Alternativen können Sie das Beratungsangebot in einem persönlichen Gespräch in der für Sie nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung nutzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Herz1952am 22.03.2016 | 12:43
Warten Sie erst einmal ab, bis es soweit ist. Sie riskieren den Wegfall Ihrer Rente und auch der Arbeitsplatz ist Ihnen nicht sicher. Obwohl Sie schwerbehindert sind, könnte Ihre Arbeitgeber Ihnen das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grundes (Unmöglichkeit der Vertragserfüllung z.B. wegen verminderter Restleistung kündigen und somit das ruhende Arbeitsverhältnis auflösen.
Sabine68am 22.03.2016 | 23:43
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bin nicht sicher, ob ich Sie richtig verstehe. Sie meinen, wenn ich vor Ende der Rente Probe arbeite und sich herausstellt, dass ich es nicht schaffe, riskiere ich die Kündigung? Sie raten mir also, bis zum Ende der Rente abzuwarten und nichts zu tun? Oder was würden Sie an meiner Stelle tun?
Herz1952am 23.03.2016 | 16:32
Hallo Sabine68, ich wollte nur sagen, wie die Sache mit dem vorhandenen Arbeitsplatz (Ruhendes Arbeitsverhältnis) aussehen kann. Das heißt, dass Sie sich nicht auf das Arbeitsverhältnis berufen können, wenn Ihnen Ihr bisheriger Arbeitgeber womöglich auch nicht einen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann. Er ist auch nicht dazu verpflichtet. Die Kündigung könnte auf "Wegfall der Vertragsgrundlage" lauten. Dagegen kann man eigentlich nichts unternehmen. Ein ruhendes Arbeitsverhältnis ist keinesfalls eine Arbeitsplatzgarantie. Auch dann nicht, wenn Sie schwerbehindert sind. Das Versorgungsamt (oder die dafür zuständige Stelle) würde nämlich in so einem Falle die Zustimmung zur Kündigung nicht verweigern. So sieht es nun mal arbeitsrechtlich aus. Ihnen bleibt natürlich die Möglichkeit im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze und der erlaubten Stundenzahl für Ihre jetzige Rente bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber z.B. einen Minijob anzunehmen. Sie müssen allerdings in einem solchen Fall damit rechnen, dass dann Ihre bisherige Erwerbsminderung geprüft werden kann. Ansonsten hat Ihnen der Experte die Möglichkeiten beschrieben.
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