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Wiedereingliederung nach Reha

von Karin19.06.2024 | 04:45
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Hallo, ich habe aktuell meine Reha nach HWS-OP beendet und möchte gerne in Kürze im Rahmen der Wiedereingliederung in den Beruf zurück kehren. Ich beziehe seit Beginn der Reha Übergangsgeld. Muss die Rentenversicherung den Wiedereingliederungsplan vorab genehmigen oder reicht die Absprache mit dem behandelnden Arzt meinem Arbeitgeber? Muss ich erneut einen Antrag auf Übergangsgeld stellen? Oder reicht der Antrag auf Wiedereingliederung? Und, wer reicht den Antrag ein?

1 Antworten

Rückfragenam 19.06.2024 | 05:24
Für mich wirft Ihre Frage einige Rückfragen auf: - Sie schreiben "ich beziehe seit Beginn der Reha Übergangsgeld" Dieses endet ja im Regelfall mit dem Ende der Reha. Es sei denn, dass eine Stufenweise Wiedereingliederung angestoßen wurde. Dann sollten Sie jedoch die Beginnmitteilung erhalten haben, mit welcher die weitere Gewährung des Übergangsgeldes beantragt wird. - wurde denn in der Reha der Stufenplan mit Ihnen erstellt und an Ihren Arbeitgeber eingereicht? - wenn Stufenplan beim Arbeitgeber eingereicht, hat dieser ihn genehmigt? Denn wenn der Reha-Klinik am Tag der Abreise ein genehmigter Stufenplan vorlag, hätte dieser an die DRV gesendet werden müssen. Sonst ist ggf. eine Wiedereingliederung über die Krankenkasse geplant. Das wäre der Fall, wenn die Eingliederung in Woche 5 oder später nach Ende der Reha beginnt. Dann ist der Hausarzt für das Einleitungsverfahren zuständig. Was wurde denn vom Sozialdienst mit Ihnen besprochen, wenn eine Eingliederung geplant war? Oder haben Sie es gar nicht in der Reha thematisiert? Einfach so ohne Ihre Mitwirkung im Stufenplan wird da nichts automatisch eingeleitet. Der Sozialdienst weiß ja gar nicht, wann Sie mit wie vielen Stunden beginnen und wann wie steigern möchten.
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