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Experten-Antwort

Wiedereingliederung nach Reha

von Ich27.01.2022 | 08:26
209 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich habe eine stufenweise Wiedereingliederung über die Krankenkasse begonnen, diese wurde durch meine derzeitige Reha unterbrochen. Wer ist der Kostenträger der Wiedereingliederung, wenn ich sie direkt nach der Reha fortsetze? MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ich,

sehr wahrscheinlich dürfte die Fortsetzung der Wiedereingliederung -wie zuvor- weiterhin über die Krankenkasse laufen.

Eine Wiedereingliederungsempfehlung seitens des Rententrägers (zB aus der Rehabilitationsmaßnahme heraus) erscheint eher unwahrscheinlich, da in der Reha ja auch bekannt sein sollte, dass bei Ihnen bereits eine Wiedereingliederung läuft.

Daher eher unwahrscheinlich, dass der Kostenträger wechselt.

HINWEIS: Im Rehabilitationsrecht sind im Einzelfall allerdings auch immer andere Lösungen denkbar. Die Einzelfallbewertung ist diesem Forum allerdings regelmäßig nicht möglich.

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2 Antworten

Siehe hieram 27.01.2022 | 08:39
Hallo Ich, das könnte, je nach dem, was bei der Reha 'herauskommt', dann die DRV sein. Da hier im Forum niemand Ihre Krankengeschichte kennt, sollten Sie den 'Sozialdienst' in der Reha-Klinik konsultieren, der sich mit den verschiedenen Möglichkeiten, Antragstellungen und dazugehörender Beratung auskennt. Abschließend kann Ihre Frage hier also nicht beantwortet werden. Viel Erfolg bei der Reha und alles Gute!
Sozialdienstlerineam 27.01.2022 | 08:38
Gegenfrage: Kostenträger der Reha ist die DRV? Wenn ja, dann kommt es darauf an, wann nach der Reha (Stichtag ist das Entlassungsdatum) die Stufenweise Wiedereingliederung begonnen werden soll. Die ersten vier Wochen nach der Reha ist die DRV Kostenträger, ab Woche fünf ist der Ball wieder bei der Krankenkasse. Erfragen Sie, wer in dieser Reha-Klinik den Stufenplan im Falle DRV mit Ihnen erstellt. Und das möglichst zeitnah, denn dieser muss noch an den Arbeitgeber zur Genehmigung und vor Ihrer Abreise genehmigt bei der DRV eingegangen sein. Vielleicht können Ihnen meine Kolleg*innen vom Sozialdienst weiterhelfen. Oder bei der Visite den Arzt/die Ärztin ansprechen.
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