Hallo Mario,
die stufenweise Wiedereingliederung muss im unmittelbaren Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden. Dies setzt voraus, dass der Rentenversicherungsträger zuständiger Rehabilitationsträger der medizinischen Leistung ist und die stufenweise Wiedereingliederung innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Leistung zur medizinischen Rehabilitation beginnt.
Ausnahmen hierzu gibt es leider nicht.
Bitte klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber nochmals ab, ob die Wiedereingliederung nicht doch innerhalb der festgesetzen Frist beginnen kann.